Am 04.02.2021 wurden die neuen Grundsätze nach §194 Abs. 1 S.3 SGBI (gesonderten Meldung) zum 01.07.2021 angepasst. Die Genehmigung durch das BMAS erfolgte am 05.02.2021 Es haben sich v.a. folgende Änderungen an den Grundsätzen ergeben: Inhaltsverzeichnis: - Streichung des besiherigen Punkt 3.1 (Registrierung der teilnehmenden Arbeitgeber), Punkt 1: - Streichung des Hinweises auf die Registrierung Punkt 2: - Streichen der Registrierung aus den technischen Grundlagen Punkt 3: - Der Verfahrensablauf reduziert sich auf zwei Verfahrensbestandteile - Der besiherigen Punkt 3.1 (Registrierung der teilnehmenden Arbeitgeber) wird gestrichen Punkt 3.1 (ehemals Punkt 3.2) - Die Verpflichtung zum Abruf von bereitgestellten DXARs durch den Arbeitger wird unter dem Punkt früher genannt - Die DSRV prüft nicht mehr, ob der Arbeitgeber registriert ist - Das Ersatzverfahren wird nur dann eingeleitet, wenn der Arbeitgeber elektronisch nicht zu erreichen ist Punkt 3.3 (ehemals 3.4) - Der Verweis auf eine Internetseite zur Abfrage des aktuellen Status wird gestrichen Punkt 8 Die Registrierung wird gestrichen Die Änderungen an den Datensätzen (rot markiert) können dem entsprechenden PDF entnommen werden.