Deutsche Rentenversicherung

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Grundsätze für die elektronische Anforderung von Bescheinigungen nach § 194 Absatz 1 S. 3 SGB VI (gesonderte Meldung)

Vom BMAS genehmigte Grundsätze zum Verfahren GML57. Gültig ab 01.07.2017 [Gültig bis 30.06.2021].

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