Deutsche Rentenversicherung

Was sind "geeignete Unterlagen", um eine von der Rückmeldung des BZSt abweichende Elterneigenschaft/Kinderanzahl nachzuweisen?

Die "Empfehlungen zum Nachweis der Elterneigenschaft und der Anzahl der Kinder außerhalb des vereinfachten Nachweisverfahrens" können im Abschnitt 5.5 der "Grundsätzlichen Hinweise" ((https://www.gkv-spitzenverband.de/media/dokumente/pflegeversicherung/grundprinzipien/2025-03-31_GH_Beitragssatzdifferenzierung_sPV.pdf) nachgelesen werden.

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