Deutsche Rentenversicherung

Was ist bei einem Wechsel der Absendernummer zu beachten?

Abonnements können nur unter genau der Absendernummer (im Sinne der Absendernummer, unter der das Transportsystem die eXtra-Datei versendet) gekündigt werden, unter der das Abonnement ursprünglich beauftragt wurde.

Die Absender-Betriebsnummer ist über das sog. "Zuordnungsmerkmal" ein identifizierendes Element der vom BZSt verwalteten Abonnements. Wechselt diese Betriebsnummer, so kann kein Bezug zu bereits bestehenden Abonnements mehr hergestellt werden. Es ist dann nach Wechsel der Absender-Betriebsnummer insbesondere auch nicht mehr möglich, Abonnements zu kündigen, die mit einer anderen Absendernummer angefordert werden. Werden mit der "neuen" Absendernummer Abonnements erstellt, dann existieren diese parallel zu den Abonnements, die mit einer "alten" Absendernummer erstellt wurden - die aber nach dem vollzogenen Wechsel der Absendernummer im Regelfall nicht mehr bereinigt/gekündigt werden können.

Aus diesem Grund ist es zwingend erforderlich, dass VOR(!) jedem Wechsel und/oder jeder Änderung einer Zuordnung einer Betriebsnummer mit Auswirkung auf das Zuordnungsmerkmal die bereits bestehenden Abonnements vor der Änderung vollständig gekündigt werden. 

Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang auch die Anwort zu den Fragen: "Wann müssen Abonnements abgemeldet/gekündigt werden?" und "Was ist bei der Kündigung von Abonnements zu beachten?"

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