Deutsche Rentenversicherung

Wie können sich beitragsabführende Stellen (Arbeitgeber, Zahlstellen) an das Verfahren anbinden?

Grundsätzlich ist jede beitragsabführende Stelle frei in der Wahl der Software, mit der die Meldeverfahren bedient werden. Die DSRV spricht keine Empfehlungen für oder gegen ein bestimmtes Produkt aus. Jedes nach § 22 DEÜV zertifizierte Lohnabrechnungsprogramm (https://www.itsg.de/produkte/systemuntersuchung/) bietet die Möglichkeit, das Modul "PUEG/DaBPV" zu nutzen oder ggf. als zusätzliche Funktion hinzuzubuchen.
 
Für Arbeitgeber, die ein solches Softwareprodukt nicht einsetzen können oder nicht einsetzen wollen, stehen Ausfüllhilfen zur Nutzung der Melde- und Datenabrufverfahren zur Verfügung - so z. B. das ITSG „SV-Meldeportal“ (https://info.sv-meldeportal.de/).
 
Wir bitten um Verständnis, dass wir bei der Vielzahl der am Markt verfügbaren Softwareprodukte und Dienstleistungen keine konkreten Auskünfte zu einzelnen Produkten oder Anbietern geben können. Bei Fragen zu speziellen Softwareprodukten müssen wir an den Hersteller bzw. den Support der jeweils eingesetzten Software verweisen.

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