Deutsche Rentenversicherung

Wann müssen Abonnements abgemeldet/gekündigt werden?

Es gibt zwei grundsätzlich unterschiedliche Anlässe für erforderliche Kündigungen von Abonnements:
 
1. Wegfall der Notwendigkeit
Bei Wegfall der Notwendigkeit muss ein Abonnement wieder abgemeldet werden (bspw. Ende des Beschäftigungsverhältnis oder des Versorgungsbezugs, der Wegfall einer Rentenleistung, Tod eines Mitglieds).
 
2. Wechsel der identifizierenden Merkemale eines Abonnements
Die Abonnements werden vom BZSt anhand der identifizierenden Merkmale "Kundennummer", "Zuordnungsmerkmal", "Ordnungsbegriff" und "Steuer-ID" einer Person verwaltet. Durch die Änderung eines oder mehrerer dieser Merkmale würde eine Zuordnung von Anfragen und/oder Rückmeldungen unmöglich.
Aus diesem Grund muss ZWINGEND VOR(!) jeder Änderung eines oder mehrerer dieser identifizierenden Merkmale eine Kündigung des/der betreffenden Abonnement/s beim BZSt erfolgen. Abhängig von der Ursache der Änderung kann das mehrere Personen gleichzeitig betreffen - oder im Extremfall auch den gesamten Bestand (z. B. Wechsel der Absendernummer, Systemwechsel, Fusion oder Wegfall von Betrieben).
 
Erfolgt die ordnungsgemäße Kündigung nicht, entstehen unausweichlich "Abonnements-Leichen" beim BZSt, die weiter bewirtschaftet werden und auch proaktive Änderungsnachrichten generieren. Diese Nachrichten werden weiter durch das gesamte Verfahren geschleust, können aber entweder nicht an den Empfänger übermittelt werden (z. B. bei Wechsel der Absendernummer) oder von diesem nicht mehr verarbeitet werden.
 
Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang auch die Anwort zur Frage: "Was ist bei der Kündigung von Abonnements zu beachten?"

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