Abonnements können in der Regel nur von dem System gekündigt werden, aus dem heraus sie erstellt wurden.
Abonnements werden vom BZSt anhand der identifizierenden Merkmale "Kundennummer", "Zuordnungsmerkmal", "Ordnungsbegriff" und "Steuer-ID" einer Person verwaltet - und müssen mit EXAKT(!) den Angaben zu diesen Merkmalen gekündigt werden, mit denen sie erstellt wurden.
Somit erfordert jede technische, fachliche, organisatorische oder sonstige Änderung, die zu einer Veränderung mindestens eines dieser Merkmale führt, eine Kündigung VOR(!) der Durchführung dieser Änderungen und ggf. einem anschließenden Request zur Neuerstellung des/der Abonnement/s mit veränderten Merkmalen.
Eine "nachträgliche" Änderung von Abonnements nach einem vollzogenen System- oder Absendernummern-Wechsel ist den beitragsabführenden Stellen in der Regel nicht mehr möglich, weshalb auf eine sorgfältige Planung dieser Umstellungen mit rechtzeitiger Durchführung der Kündigungen besonders geachtet werden sollte.
Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang auch die Anworten zu den Fragen: "Wann müssen Abonnements abgemeldet/gekündigt werden?" und "Was ist bei einem Wechsel der Absendernummer zu beachten?"