Deutsche Rentenversicherung

Wie kommen die Rückmeldedaten im Verfahren zustande?

Die fachlich-inhaltlichen Antworten werden vom BZSt erstellt. Die an die DSRV übermittelten Anforderungsdaten werden an das BZSt weitergeleitet und die von dort kommenden Rückmeldedaten werden zur Abholung auf dem Kommserver der DSRV bereitgestellt. In beiden Fällen findet keine inhaltliche Verarbeitung oder Veränderung der Daten durch die DSRV statt.
 
Der Datenbestand des BZSt beruht hauptsächlich auf der Übermittlung von Daten aus den Meldebehörden und den Landesfinanzverwaltungen (Finanzämter).
 
Die Kinderanzahl und Zeiträume werden in der Qualität übermittelt, in der sie von der Meldebehörde bzw. dem Finanzamt auf Veranlassung der steuerpflichtigen Person übermittelt wurden. Der Datenbestand des BZSt wird nicht zugunsten einer sozialrechtlichen Eltern- bzw. Kindereigenschaft angepasst, was zu Abweichungen in den Rückmeldedaten vom tatsächlichen Lebenssachverhalt führen kann (siehe dazu auch die Frage "Was ist zu tun, wenn die vom BZSt gemeldete Kinderanzahl offensichtlich nicht korrekt ist?").
 
Bitte beachten Sie, dass die DSRV keinen Zugriff auf den Datenbestand des BZSt hat und deshalb keine Fragen beantworten kann, wie eine Rückmeldung im Einzelfall zustande kommt. Fragen dazu müssen ggf. direkt an das BZSt gerichtet werden. 

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