Deutsche Rentenversicherung

An wen kann ich mich bei Fragen wenden?

Inhaltliche Fragen zu den Rückmeldungen - insbesondere auch zum Zustandekommen der Rückmeldedaten und der Hinweis-Codes - kann nur das BZSt beantworten.
 
Für Fragen, die die Ermittlung des Pflegeversicherungsbeitrags und beispielsweise Fragen zu Rückerstattungen oder Nachforderungen betreffen, ist die Krankenkasse des betroffenen Mitglieds zuständig.
 
Für technischen Fragen und Probleme zum Datenabrufverfahren PUEG/DaBPV ist grundsätzlich Ihr Kommunikationspartner zuständig (siehe "Mit welcher Datenschnittstelle muss ich mich verbinden?"). Für Arbeitgeber und Zahlstellen ist das die DSRV. Sie finden Hinweise zu unseren Kontaktdaten bei der Frage "Meine Frage an die DSRV wurde hier nicht beantwortet. Wie kann ich mit der DSRV in Kontakt treten?"

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