20.10.2025: Neuer Fehlerkatalog steht zur Verfügung
Der neue Fehlerkatalog steht ab sofort auf der Website des GKV-Spitzenverbandes (https://www.gkv-datenaustausch.de/abrufverfahren/elterneigenschaft/elterneigenschaft.jsp) zur Verfügung.
Der Fehlerkatalog steht zusätzlich auch als CSV-Datei zur Verfügung und für die Fehlerauswertung wurden Zusatzinformationen je Fehlernummer bereitgestellt.
07.08.2025 Fehleranalyse Juli zum DaBPV
- PUEG_1001_F Die MessageID darf nicht mehrfach verwendet werden.
- PUEG_1009_F Für die benannte Kombination aus IdNr, OrdBg, KdNr und Zuordnungsmerkmal ist eine Abmeldung nicht möglich, weil kein Abonnement vorhanden ist.
- PUEG_3006_F Die IdNr konnte nicht verifiziert werden.
- PUEG_0009_F Eine identische Anfrage darf nicht mehr als 1 mal in den letzen 30 Tagen übermittelt werden.
- PUEG_1008_F Für die Verknüpfung aus IdNr, OrdBg, KDNr und Zuordnungsmerkmal ist bereits ein Abonnement vorhanden.
- PUEG_1002_F Das Ab-Datum darf nicht nach dem 'DatumAnfrage' liegen.
- PUEG_3007_F Eine Anmeldung für diese IdNr ist nicht zulässig.
- PUEG_1003_F Das Bis-Datum darf nicht nach dem 'DatumAnfrage' liegen.
- PUEG_0501_F Das 'DatumAnfrage' muss vor dem Verarbeitungsdatum liegen.
20.05.2025 Erste Fehleranalyse zum DaBPV
Die ZfA hat einer erste Fehleranalyse (ca. 200.000 Fehlerrückmeldungen) durchgeführt. Demnach sind folgende TOP5-Fehler (Stand 15.05.2025) zurückgemeldet worden:
- PUEG-0501-F Das 'DatumAnfrage' muss vor dem Verarbeitungsdatum liegen.
- PUEG-3007-F Eine Anmeldung für diese IdNr ist nicht zulässig.
- PUEG-1009-F Für die benannte Kombination aus IdNr, OrdBg, KdNr und Zuordnungsmerkmal ist eine Abmeldung nicht möglich, weil kein Abonnement vorhanden ist.
- PUEG-1001-F Die MessageID darf nicht mehrfach verwendet werden.
- PUEG-3006-F Die IdNr konnte nicht verifiziert werden.
Wir bitten daher Folgendes zu berücksichtigen:
- Das 'DatumAnfrage' darf nicht in der Zukunft liegen.
- Prüfung auf Richtigkeit bzw. Gültigkeit der IdNr
- Abo-Anfragen und zugehörige Kündigungsmiteilungen nicht in der selben Sendung mitschicken, um sicherzustellen, dass die Kündigungsmitteilung nach der Verarbeitung der Abo-Anfrage verarbeitet wird.
- Bitte eine nach den Standardmethoden generierte UUID als MessageID verwenden
- Bei Angabe eines teilbekannten /fiktivem Geburtstages kann es zur Fehlerrückmeldung PUEG-3006-F kommen, da dieses Datum zusammen mit der IdNr nicht verifiziert werden kann. Im Verlauf des Junis soll auch das historisierte Geburtsdatum grds. nutzbar sein, sodass bei einer erneuten Anfrage, die IdNr in vielen Fällen dann auch verifiziert werden kann.
02.05.2025 Neue Fehlerprüfung DXPUv05
Erste Erfahrungen während der Pilotphase haben gezeigt, dass eine weitere Fehlerprüfung zu implementieren ist. Es sind Fälle aufgetreten, in denen sich der Absender aus dem eXTra Envelope vom Absender im AGTOSV-Header bzw. Zuordnungskriterium unterscheidet. Da der eXTra Envenlope im Zuge der Verarbeitung der Request jedoch entfällt, wird die Response anhand des Absenders aus dem Zuordnungskriterium ermittelt. Um PUEG-Responses an den richtigen Absender adressieren zu können, muss daher folgende Bedingung erfüllt sein:
Die Absendernummer im Vorlaufsatz des AGTOSV-Headers muss der Absendernummer im eXTra Transport Envelope entsprechen.
Wir planen die neue Fehlerprüfung DXPUv05 im Lauf der nächsten Woche zu implementieren. Der Fehlerkatalog wird zeitnah aktualisiert und von der GKV veröffentlicht.
10.04.2025 Automatisiertes Testverfahren steht ab sofort zur Verfügung
Das Konzept für das automatisierte Testverfahren steht zum Download bereit.
20.02.02025: Aktualisierung Beispieldateien (Encoding)
Wir bitten um Beachtung: Die Datensätze sind gemäß der Gemeinsamen Grundsätze Technik in ISO-8859-1 an die DSRV zu übermitteln. Die Beispieldateien wurden entsprechend korrigiert.
25.07.2025: Update zu Verzögerungen aufgrund von Releasewechsel beim BZSt
Das BZSt hat darüber informiert, dass die Schnittstelle für DaBPV wieder zur Verfügung steht. Allerdings steht der zuletzt verwendete Identableich zur Verifikation der steuerlichen Identifikationsnummer vorerst nicht zur Verfügung. Aus diesem Grund wird auf eine im Rahmen der Einführung des Verfahrens bewährte Lösung zurückgegriffen, die es ermöglicht wieder Rückmeldungen zu erhalten. Durch diesen "anderen" Identabgleich ist allerdings eine vollständige Berücksichtigung von historischen Geburtsdaten nicht möglich und es kann in einigen wenigen Fällen zu der Fehlerrückmeldung PUEG-3006-F (die IdNr konnte nicht verifiziert werden) kommen, obwohl das Geburtsdatum in der Vergangenheit einmal gültig war.
Sobald das BZSt wieder den regulären Identabgleich nutzt, der auch das historische Geburtsdatum berücksichtigt, werden wir Sie darüber informieren.
23.07.2025: Verzögerungen bei Rückmeldungen aufgrund von Releasewechsel beim BZSt
Aufgrund eines Releasewechsels beim BZSt mit Auswirkungen auf das Verfahren PUEG/DaBPV wird es in den nächsten Tagen verstärkt zu Verzögerung bei den Rückmeldungen kommen. Die DSRV wird weiterhin PUEG-Requests annehmen, aber die Verarbeitung beim BZSt wird vorübergehend ausgesetzt. Auch nach Wiederaufnahme des Betriebs wird es einige Zeit dauern, bis der bis dahin aufgelaufene Rückstand vollständig abgearbeitet sein wird – was nach aktueller Schätzung bis Mitte August der Fall sein sollte.
04.07.2025: Einschränkungen in Testumgebung in KW 30
im Zeitraum vom 21.07. bis 25.07.2025 findet auf unserer Testumgebung ein interner DSRV-Test statt. Während dieser Zeit kann die Datenannahme und -verarbeitung beeinträchtigt sein.
Bitte beachten Sie, dass während des Testzeitraums in den Verfahren DSVV, PUEG und rvBEA keine Antworten versendet werden.
Die Verfahren A1 und Sofortmeldung sind von diesen Einschränkungen nicht betroffen.
Wir danken für Ihr Verständnis.
14.02.2025: Anmeldung zum Pilotverfahren PUEG
Ab dem 1. April 25 können beitragsabführende Stellen und Zahlstellen, welche die Schnittstelle zum Arbeitgeberverfahren der DSRV nutzen, am Pilotverfahren PUEG teilnehmen und bereits vor dem 1. Juli 2025 Initialanfragen für bestehende Mitarbeitende oder Versicherte übermitteln.
Um Dateneingänge bei der DSRV engmaschig überwachen und steuern zu können,und somit Systemüberlastungen zu vermeiden, möchten wir mit Teilnehmenden, die größere Datenmengen übermitteln wollen, entsprechende Zeiträume für die Übermittlung vereinbaren.
Wir bitten daher alle Interessierten, die bereits in der Pilotphase Datenmengen von mehr als 10.000 Datensätzen/ 100 Datensendungen übermitteln möchten, sich vorab bei der DSRV (rvbea@drv-bund.de) mit folgenden Angaben zu melden:
- Absendernummer (ABSN)
- Betriebsnummer /Zahlstellennummer
- ungefähre Anzahl an Datensätzen / Datenpaketen, die übermittelt werden sollen
- Kontaktdaten Ansprechpartner
Die DSRV wird sich dann mit den genannten Ansprechpartnern in Verbindung setzen und Zeiträume vereinbaren, in denen die Daten kontrolliert übermittelt werden können.
Zuverlässige Aussagen zu Rücklaufzeiten können vor produktivem Verfahrensbeginn nicht getroffen werden.
14.02.2025: Testumgebung der DSRV steht ab 17.02.25 zur Verfügung /automatisiertes Testverfahren verfügbar
Ab dem 17. Februar 2025 steht die Testumgebung der DSRV für die Annahme von PuegRequests zur Verfügung. Eingehene Datensendungen werden entsprechend quittiert. Eine simulierte Rückantwort (PuegResponse) ist noch nicht möglich.
Derzeit arbeiten wir an einem automatisierten Testverfahren, welches vorsaussichtlich Ende März 2025 zur Verfügung gestellt werden kann. Anhand eines definierten Ordnungsbegriffes kann dann eine automatisiert erstellte Antwort auf eine zuvor übermittelte Anfrage zur Abholung bereitgestellt werden. Das Testkonzept wird in Kürze als Download zur Verfügung gestellt.
Update 10.04.2025 Automatisiertes Testverfahren steht ab sofort zur Verfügung
Das Konzept für das automatisierte Testverfahren steht zum Download bereit.
Start Pilotphase PUEG ab 1.April 2025
Arbeitgeber und Zahlstellen, die bereits in der Pilotphase vom 01.04.2025 bis 30.06.2025 am Verfahren DaBPV (PUEG) teilnehmen möchten, können sich bei der DSRV unter rvbea@drv-bund.de melden. Das Team Arbeitgeberkommunikation nimmt dann entsprechend Kontakt mit Ihnen auf.
30.12.2024: Aktualisierung des Kommunikationshandbuchs und der Musterbeispiele
Das Kommunikationshandbuch PUEG wurde um das Unterkapitel Dateifolgenummer ergänzt.
Die Musterbeispiele Dateifehler, Parserfehler und Weiterleitungsbestätigung wurden aktualisiert.
18.11.2024: Befüllung Dateifolgenummer grundsätzlich mit "000001"
Um die zu erwartende große Menge an Datensendungen in angemessener Zeit verarbeiten zu können, sind wir im Verfahren PUEG auf eine Parallelverarbeitung angewiesen. Dadurch haben wir die Möglichkeit mehrere Dateisendungen zeitgleich zu verarbeiten. Diese Vorgehensweise kann bei einer fortlaufenden Nummerierung der Dateifolgenummer im Header SVTOAG bei zeitgleicher Verarbeitung von Dateien für einen Arbeitgeber zu einer Doppelvergabe der Dateifolgenummer führen. Aus diesem Grund werden wir in diesem Verfahren die Dateifolgenummer grundsätzlich mit "000001" beschicken.
Ein Verarbeitungsprotokoll kann über die ResponseID der Eingangssendung zugeordnet werden. Alternativ wird über eXTra der Verweis auf die ResponseID der Eingangssendung über die ID in BusinessProcess mitgeteilt.
Eine PuegResponse kann bis zu 100 Antworten oder Kündigungsmitteilungen enthalten, welche nur aufgrund ihres Inhaltes eindeutig den Anfragen oder Abokündigungen zugeordnet werden können (MessageIdRef, DatumAnfrage, Kunde mit Kundennummer, Zuordnungsmerkmal, Ordnungsbegriff, IdNr).
Aus diesem Grund ist von einer Prüfung der Dateifolgenummer der abgeholten Sendungen seitens der Softwarehersteller abzusehen.
Da es sich bei dem Feld "Dateifolgenummer" um ein Pflichtfeld handelt, werden wir (analog zum Verfahren euBP) das Feld "Dateifolgenummer" im SVTOAG grundsätzlich mit " 000001" befüllen. Dem zu Folge wird der Dateiname bei der Abholung über eXTra immer mit ERPA0000001 angegeben.
Da wir bei Eingangssendungen keine Dateifolgenummernprüfung vornehmen, kann von Seiten des Arbeitgebers im AGTOSV ebenfalls auf eine fortlaufende Nummerierung verzichtet werden. Wenn es für die eigene Organisation zweckmäßig ist kann diese aber auch gerne beibehalten werden.