Deutsche Rentenversicherung

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Das Grundsicherungsdatenabgleichsverfahren ist der automatisierte Datenabgleich nach § 52 Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II). Aufgrund der Ermächtigung in § 52 Absatz 4 SGB II wurde die Grundsicherungs-Datenabgleichsverordnung (GrSiDAV) in der Fassung vom 30.11.2017 (Inkrafttreten 01.12.2017) erlassen.


Informationen zu rechtlichen Grundlagen, Verfahren sowie zu den Ansprechpartner*innen stehen Ihnen auf diesen Seiten zur Verfügung.