Deutsche Rentenversicherung

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FAQs zur Nutzung der Anwendung elektronische Gerichtsvollzieher („eGVZ“)

Aktuelles

Ab 31.10.2023 ist der XJustiz-Datensatz in der Version 3.4.1 zu verwenden.

Ab dem 01.06.2023 werden Anfragen auf die "NachrichtID" innerhalb der Fachdaten geprüft.
Nur die erste Anfrage wird verarbeitet. Weitere Anfragen zur selben NachrichtID werden mit Fehlermeldung automatisiert abgewiesen.
Für die Fehlermeldung wird übergangsweise der im Fachmodul ZPO Fremdauskunft bereits enthaltene Code 99 (Sonstiges) verwendet.
Außerdem wird das optionale Element Fehlertext mit folgendem Inhalt befüllt: "Sie haben zu dieser NachrichtID (XYZ) schon eine Anfrage an uns übermittelt".
Ein neuer Fehlercode wurde für die XJustiz Version 3.5 beantragt.

Wie richte ich einen Zugang ein?

Welche Voraussetzungen gibt es für die Teilnahme?

Die Anwendung „elektronische Gerichtsvollzieher (eGVZ)“ kann jeder Gerichtsvollzieher nutzen, der ein EGVP und eine SAFE-ID besitzt.

Was ist ein elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach („EGVP“)?

Hinter dem elektronischen Gerichts- und Verwaltungspostfach „EGVP“ verbirgt sich eine elektronische Kommunikationsinfrastruktur für die verschlüsselte Übertragung von Dokumenten und Akten zwischen authentifizierten Teilnehmern.

Weiterführende Informationen erhalten Sie auf der nachfolgenden Internetseite: www.egvp.de

.

Wie richte ich ein EGVP ein?

Das EGVP kann durch Ihre Gerichtsvollziehersoftware bedient werden. Dies hat den Vorteil, dass

  • Sie Eingabefelder für die Angaben haben,
  • die Anfrage mit nur einem Knopfdruck versenden können,
  • der Status der Anfrage zu jeder Zeit nachzuvollziehen ist und
  • das Ergebnis für Sie lesbar aufbereitet wird.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Ihren Gerichtsvollziehersoftwareanbieter.

Was ist eine SAFE-ID?

Die SAFE-ID hat viele Aufgaben:

  • Sie fungiert als Ihre Absender- bzw. Empfängeradresse.
  • Die SAFE-ID wird einmalig durch die Bundesnotarkammer (BNotK) für Sie vergeben.
  • Aufgrund Ihrer SAFE-ID können Sie mit allen EGVP-Inhabern kommunizieren.
  • Sie pflegen Ihre SAFE-ID (z.B. bei Adressänderungen) an einer Stelle und alle anderen Kommunikationspartner werden automatisch informiert.

SAFE steht für "Secure Access to Federated e-Justice/e-Government".

Bei der Beantragung Ihrer SAFE-ID hilft Ihnen Ihr Ansprechpartner beim Gericht.

Was ist bei einem Wechsel der SAFE-ID zu beachten?

Sie sollten darauf achten, dass währende eines Wechsels keine Anfrage bei der Deutschen Rentenversicherung offen ist. Wir beantworten Anfragen immer an die Absender-SAFE-ID.

Bie Bundesnotarkammer (BNotK) informiert uns nach dem Wechsel über Ihre neue SAFE-ID und legt die alte SAFE-ID still.

Was bedeutet „XJustiz“?

XJustiz ist der Name der Datensätze, die bei der Kommunikation zwischen den EGVPs eingesetzt wird. Dieser strukturierter Datensatz ist notwendig, um eine maschinelle Verarbeitung zu garantieren. Der Name „XJustiz“ setzt sich zusammen aus

  • „XML“, der Sprache, in der die Datensätze geschrieben sind und
  • „Justiz“ für das Einsatzgebiet, für das der Datensatz ursprünglich konzipiert wurde.

Die Datensätze sind aufgrund des XML-Formats für das „ungeübte Auge“ schwer nachzuvollziehen. Aus diesem Grund bereitet Ihre Gerichtsvollziehersoftware die Angaben lesbar und druckbar auf. Bei Fragen zu Unleserlichkeit wenden Sie sich daher bitte an Ihren Softwareanbieter.

Weiterführende Informationen erhalten Sie auf der nachfolgenden Internetseite: www.xjustiz.de

Jährlicher XJustiz-Versionswechsel am 31.10.

Der XJustiz-Datensatz unterliegt einem festen Releasezyklus. Jedes Jahr zum 31.10. ist ein Versionswechsel durchzuführen.

Aktuelle XJustiz-Version

Am 31.10.2023 erfolgte der Wechsel auf die XJustiz-Version 3.4.1.

Datenschutz/IT-Sicherheit der elektronischen Anfragen

Die elektronische Kommunikation mit den Gerichten über das EGVP ist datenschutzrechtlich und IT-sicherheitstechnisch gewürdigt und genehmigt worden. Durch die „elektronische Rechtsverkehrsverordnung“ (ERVV) wurde die Kommunikation mittels EGVP als sicher legitimiert.

Das in der Justiz etablierte EGVP deckt alle Bereiche eines sicheren, authentifizierten und rechtsverbindlichen Transports von Nachrichten ab. Es handelt sich hierbei um einen bundesweit akzeptierten Standard.

Weiterführende Informationen erhalten Sie unter www.ejustice-bw.de

Wo kann ich weitere Informationen zum Thema Fremdauskünfte erhalten?

Weitergehende Informationen zur Anfrage bei der Deutschen Rentenversicherung können im Leitfaden für Anfragen an zentrale Register (Fremdauskünfte) unter Punkt 3 nachgelesen werden.

Leitfaden

Kostet die Nutzung der Anwendung?

Jede Anfrage, die beantwortet wird, kostet 10,20 €. Sollten Sie eine Fehlermeldung erhalten, ist dies kein kostenpflichtiger Vorgang. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie im Leitfaden unter Punkt 3.4:

Leitfaden

Anfrage / Auskunftsersuchen

Wie muss ich die Fragen beantworten, damit ich ein Ergebnis erhalte?

Sie müssen alle Fragen wahrheitsgemäß beantworten (§ 6 SGB X). Ein Ergebnis erhalten Sie, sofern Sie zum einen die gesetzlichen Voraussetzungen zur Auskunftserteilung erfüllen, zum anderen muss der Betroffene auch im Bestand der DSRV enthalten sein und es darf kein schutzwürdiges Interesse des Betroffenen entgegenstehen.

Warum muss ich die Fragen wahrheitsgemäß beantworten?

Die Fragen bilden die gesetzlichen Voraussetzungen für die Beantwortung und Übermittlung von Fremdauskünften ab. Sofern Sie die Voraussetzungen nicht erfüllen, sind sie auch nicht berechtigt, Auskünfte abzufragen. Sollten Sie falsche Angaben machen / gemacht haben, haben Sie dies gem. § 6 SGB X zu verantworten.

Muss ich die 500 € Grenze noch beachten?

Die 500-€-Grenze wurde zum 01.07.2020 abgeschafft.

Da der Wegfall der 500-€-Grenze noch nicht in der aktuellen XJustiz-Version enthalten ist, muss die Frage zwar weiter beantwortet werden, es erfolgt aber keine Prüfung. Ihre Anfragen werden auch beantwortet, wenn Sie angeben, dass die 500-€-Grenze nicht erreicht ist.

Kann ich eine Anfrage stornieren?

Nein, gestellte Anfragen können nicht storniert werden. Die Datenannahme und –verarbeitung erfolgt vollautomatisiert und meist binnen weniger Minuten. Eine Stornierungsoption würde den Prozess aufhalten. Auch durch die DSRV kann keine Stornierung der Anfrage erfolgen, da kein manueller Eingriff in das Verfahren erfolgen darf.

Der Schuldner hat keinen Vornamen oder keinen Nachnamen. Was gebe ich in meiner Anfrage vor?

Sofern ein Versicherter der Deutschen Rentenversicherung zurecht keinen Vornamen oder Nachnamen besitzt, geben Sie bitte den fehlenden Namensbestandteil als '+' (Plus) vor. Achten Sie bitte darauf, dass ein zurecht nicht vorhandene Name entweder nur den Vornamen oder nur den Nachnamen betrifft, aber niemals beide Namensbestandteile gleichzeitig.

Antwort / fehlende Antwort

"Strukturfehler / Parserfehler"

Zum 31.10. jedes Jahr wird der Datensatz, mit dem wir kommunizieren, angepasst.
Die neue Version des XJustiz-Datensatzes bringt meist auch eine Änderung des Aufbaus bzw. der Struktur des Datensatzes mit sich.

Datensätze in der alten Version können nach der Versionierung daher nicht mehr verarbeitet werden.

Der Fehler "Strukturfehler/Parserfehler" deutet regelmäßig darauf hin, dass noch kein Update Ihrer Software auf die neue Version des XJustiz-Datensatzes erfolgt ist.

Es handelt es sich um eine kostenlose und abschließende Fehlerrückmeldung.

Um eine Auskunft zu erhalten, müssten Sie Ihre Anfrage nach erfolgreichem Update Ihrer Software erneut stellen.

Ich erhalte die Fehlermeldung „Daten nicht verarbeitbar“

Der „Hinweistext“ lässt darauf schließen, dass der Datensatz nicht in der aktuellen Version verwendet wird. Bitte überprüfen Sie Ihre Software auf Updates bzw. wenden Sie sich bitte an Ihren Softwareanbieter. Jedes Jahr zum 31.10. ist eine neue Version des XJustiz-Datensatzes zu verwenden. Dies muss von Ihrer Software umgestellt werden. In der Regel erhalten sie ein Softwareupdate, mit dem die Versionierung des Datensatzes eingespielt wird. Sollten Sie kein Update erhalten haben, wenden Sie sich bitte an Ihren Softwareanbieter.

Bitte achten Sie darauf, das Update auch nicht vor dem Termin zur Versionierung einzuspielen. Dies führt zu demselben Fehler.

Sofern Ihre Anfragen nicht verarbeitet werden konnten, erhalten Sie auch keine Rechnung. Diese Anfragen müssten Sie nach dem Update Ihrer Software nochmal stellen.

Was bedeutet „Prüffall“?

Wenn es nicht möglich ist, die Daten der Anfrage einem Versicherten eindeutig zuzuordnen, handelt es sich um einen Prüffall. (z.B. wenn zwischen den Angaben der Anfrage und den Daten im Bestand der Deutschen Rentenversicherung geringe Abweichungen bestehen oder wenn den Angaben aus der Anfrage mehrere Versicherte zugeordnet werden könnten). Der Prüffall wird von der DSRV an den zuständigen Kontoführer (Rentenversicherungsträger) weitergemeldet. Dort erfolgt eine manuelle Prüffallbearbeitung. Diese sind regelmäßig mit langwierigen Prüfung verbunden. Sofern Sie nach 6 Wochen keine Rückmeldung auf Ihre Anfrage erhalten haben, wenden Sie sich bitte an:

DRVLogin@deutsche-rentenversicherung.de

Ich habe vor einiger Zeit eine Prüffallmitteilung erhalten, aber noch immer keine Auskunft.

Bei manchen Softwareanbietern für Gerichtsvollzieher ist es notwendig, erst die Prüffallmitteilung zu löschen, da nur eine Antwort pro Anfrage dargestellt werden kann. Erst dann kann die Auskunft angezeigt werden.

Die Bearbeitung sollte nach spätestens 6 Wochen abgeschlossen sein. Liegt Ihre Anfrage länger zurück, wenden Sie sich bitte zur Nachverfolgung der Datensendungen an unsere Hotline:

DRVLogin@deutsche-rentenversicherung.de

Ich habe überhaupt keine Antwort erhalten

Liegt Ihre Anfrage länger als 2 Werktage zurück und haben Sie keine Prüffallmitteilung oder Antwort erhalten, wenden Sie sich bitte an unsere Hotline:

DRVLogin@deutsche-rentenversicherung.de

Hier wird Ihr Fall individuell geprüft.

Ich habe eine Antwort erhalten, diese ist aber nicht lesbar

Wir versenden die Datensätze in XML Struktur. Da diese Datensätze für das „ungeübte Auge“ schwer lesbar ist, werden diese meist von den Softwareanbietern in lesbarer Form aufbereitet.

Meist handelt es sich um einen „Übersetzungsfehler“, zur Darstellung in Ihrer Software.

Bitte wenden Sie sich deswegen an Ihren Softwareanbieter.

Können Auskunft und Rechnung erneut zugesandt werden?

Nein, Antworten (Auskunft, Rechnung, Prüffallmitteilung, Fehlermeldung) können nicht erneut versandt werden. Sobald der Versand der Antworten erfolgt ist, wäre ein manueller Eingriff in das Verfahren nötig, um die Datensätze erneut zu versenden. Dies ist aus Revisionsgründen nicht zulässig.

Die Beantwortung der Anfragen erfolgt ausschließlich mittels XJustiz-Datensätzen. Es ist nicht möglich, Antworten per E-Mail, Fax oder Post zu versenden.

Ich erhalte die Fehlermeldung "Sonstiges"

Seit dem 01.06.2023 werden Anfragen auf die "NachrichtID" innerhalb der Fachdaten geprüft.
Nur die erste Anfrage wird verarbeitet. Weitere Anfragen zur selben NachrichtID werden mit Fehlermeldung automatisiert abgewiesen.
Für die Fehlermeldung wird übergangsweise der im Fachmodul ZPO Fremdauskunft bereits enthaltene Code 99 (Sonstiges) verwendet.

Sie haben bereits eine Anfrage zur selben NachrichtID gestellt.
Im Fehlertext haben wir Ihnen die betroffene AnfrageID mitgeteilt.

Ansprechpartner

An wen wende ich mich bezüglich der Nachverfolgung meiner elektronischen Auskunftsersuchen?

Die Datenstelle der Rentenversicherung (DSRV) empfängt Ihre Anfragen, verarbeitet diese und leitet sie gegebenenfalls als Prüffall an den zuständigen Rentenversicherungsträger weiter. Die DSRV kann Ihnen daher Auskunft darüber geben, wann und wie Ihre Anfragen verarbeitet wurden.

Bitte senden Sie Ihre Anfrage mit den unten genannten Angaben an:

DRVLogin@deutsche-rentenversicherung.de

Welche Angaben werden zur Verfolgung meiner Anfrage benötigt?

Gerne beantwortet die DSRV Fragen zu Einzelfällen, die Sie elektronisch gestellt haben.

Zur Identifizierung der Anfrage benötigen wir Ihren Namen oder Ihre SAFE-ID, das von Ihnen vergebene Aktenzeichen und den ungefähren Anfragezeitpunkt.

Bitte senden Sie Ihre Anfrage mit den oben genannten Angaben an:

DRVLogin@deutsche-rentenversicherung.de

Darf ich persönliche Daten von Betroffenen in einer E-Mail an die Hotline der DSRV schicken?

Bitte verzichten Sie auf die Nennung von persönlichen Daten zum Schuldner oder Gläubiger in Ihrer E-Mail. Bitte gehen Sie davon aus, dass jede E-Mail kompromittiert werden könnte. Persönliche Daten sind nicht deswegen sicher, weil diese in einen unverschlüsselten Anhang eingefügt werden. Darüber hinaus haben wir aus Datenschutzgründen selbst keinen Zugriff auf die persönlichen Daten aus dem elektronischen Auskunftsersuchen.

Zur Identifizierung der Anfrage benötigen wir Ihren Namen oder Ihre SAFE-ID, das von Ihnen vergeben Aktenzeichen und den ungefähren Anfragezeitpunkt.

An wen wende ich mich bezüglich der Rechnung?

An den rechnungsausstellenden Rentenversicherungsträger. Die Datenstelle der Rentenversicherung (DSRV) empfängt und verarbeitet Anfragen. Rechnungen werden allerdings im Namen des zuständigen Rentenversicherungsträgers ausgestellt. Das bedeutet, die DSRV hat keinen Einfluss auf Rechnungen, Überweisung oder deren Rückerstattung.

Hotline der DSRV

Haben Sie weitere Fragen zum Verfahren „elektronische Gerichtsvollzieher“?

Schreiben Sie uns eine E-Mail an DRVLogin@deutsche-rentenversicherung.de