Deutsche Rentenversicherung

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Internationaler Datenaustausch

Der elektronische Datenaustausch zwischen den Trägern der Deutschen Rentenversicherung (DRV) und den Institutionen der EU-Mitgliedstaaten, den EFTA-Staaten Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz sowie dem Vereinigtem Königreich wird durch die Verordnungen (EG) Nr. 883/2004 und 987/2009 geregelt (für das Vereinigte Königreich in Verbindung mit dem Austrittsabkommen Art. 34). Dies betrifft unter anderem den Austausch von Versicherungsnummern und persönlichen Daten zwischen den beteiligten Trägern der DRV bei der Arbeitsaufnahme einer*eines Versicherten in einem EU-Mitgliedstaat, den Austausch des Versicherungsverlaufs sowie den Austausch von Rentenanträgen. Der Austausch dieser Daten erfolgt innerhalb der EU über sog. Datenannahmestellen. Im Bereich der Rentenversicherung ist dies für die Bundesrepublik Deutschland die Datenstelle der Rentenversicherung (DSRV) in Würzburg.

EESSI

Die Generaldirektion "Beschäftigung und Soziales" bei der Europäischen Kommission (EC) hat gemeinsam mit den Institutionen der Mitgliedstaaten das Verfahren "EESSI" (Electronic Exchange of Social Security Information) produktiv in Betrieb genommen. Dieses ermöglicht, sämtlichen Datenaustausch aller Bereiche der Sozialversicherung zwischen den Mitgliedstaaten elektronisch abzuwickeln. Hierfür engagieren wir uns in diversen Projekten und EU-Gremien und koordinieren entsprechende Aktivitäten auf nationaler Seite. Für die Bereiche der Rentenversicherung, der anzuwendenden Rechtsvorschriften und der Beitreibung wurde die DSRV vom Gesetzgeber (vgl. § 6 Abs. 3 SozSichEUG) als Zugangsstelle (sog. Access Point) im europäischen Datenaustausch benannt.

EOA

Das "Europäische Online-Auskunftsverfahren der Deutschen Rentenversicherung" (EOA) ist eine Webanwendung, die von der DSRV betreut wird. Die Anwendung gibt europäischen Partnerinstitutionen die Möglichkeit, die beim Träger der DRV gespeicherten Versicherungsverläufe sowie die Rentenhöhen online über eine gesicherte Verbindung abzurufen. Dies ermöglicht eine qualitativ hochwertige und verzögerungsfreie Beratung der*des Versicherten. Aktuell steht das EOA vierzehn Partnerstaaten mit mehr als 2.500 Anwender*innen zur Verfügung.

sPAD

Die deutschen Verbindungsstellen tauschen mit Partnerinstitutionen in der Europäischen Union (EU) und im außereuropäischen Ausland diverse Daten elektronisch aus. Genannt seien der Austausch im Bereich des Sterbedatenabgleichs sowie der Rentenhöhen. Für einen zeitgemäßen, schnellen und sicheren Austausch wurde die Webanwendung sPAD - "sichere Plattform für den elektronischen Austausch von Daten" entwickelt. Damit kann auf die postalische Übermittlung von Datenträgern (etwa CDs oder DVDs) verzichtet werden. Für einen Großteil unserer Partner*innen ist die sichere Kommunikation über das europäische Behördennetz "sTESTA" möglich. Den anderen Partner*innen wird eine durch ein digitales Zertifikat gesicherte Anbindung über das Internet angeboten. Wir koordinieren außerdem die Akquisition und Einbindung neuer Partner*innen sowie die Weiterentwicklung des Verfahrens.

A1-Datei

Seit 2005 sind wir für die zentrale Datei der Entsendebescheinigungen (sog. A1- bzw. ehemals E 101-Formulare) zuständig. Diese Bescheinigungen werden auf der Grundlage von europäischen Rechtsvorschriften in den Mitgliedstaaten für Personen ausgestellt, die in der Regel eine zeitlich befristete Tätigkeit in mindestens einem anderen Mitgliedsstaat ausüben. Während dieser Zeit unterliegen diese Personen (bei Erfüllung bestimmter Bedingungen) weiter dem Sozialversicherungsrecht des Entsendestaats. Primäres Ziel der A1-Datei ist die Bekämpfung von Schwarzarbeit und die Aufdeckung von Missbrauch und Betrug. Mit der Einführung von EESSI ist der Austausch der Entsendebescheinigungen im gesamten europäischen Raum auf elektronischem Weg möglich. Seit dem 01.08.2019 können von den Partnerstaaten Entsendebescheinigungen mittels EESSI elektronisch an uns übermittelt werden.

Digitale Nachweise - A1

Um die Digitalisierung in Europa voranzutreiben und die Interaktion zwischen mobilen Bürger*innen und öffentlichen Institutionen zu verbessern, beteiligen wir uns an Pilotprojekten zur Einführung europaweit verifizierbarer digitaler Nachweise. Diese können auf Mobilgeräten mitgeführt und auch im europäischen Ausland einfach und sicher genutzt bzw. überprüft werden.
Um entsprechender Anwendungsfälle zu erproben - für uns die Ausstellung von A1-Bescheinigungen bei vorübergehender Tätigkeit im Ausland - haben wir uns im Jahr 2023 den EU-geförderten Konsortien DC4EU (80 Institutionen aus 22 Staaten) und EBSI-VECTOR (50 Institutionen aus 20 Staaten) angeschlossen. Die ersten Test- und Pilotphasen sind für das Jahr 2024 vorgesehen.