Gemeinsame Fehlerprüfung für das Meldeverfahren
Die Spitzenverbände der Krankenkassen, die Deutsche Rentenversicherung Bund und die Bundesagentur für Arbeit haben sich auf die Verwendung eines von der Rentenversicherung erstellten gemeinsamen Programms zur Plausibilitätsprüfung von Meldungen nach der DEÜV verständigt. Es wird Kernprüfprogramm genannt.
Jede am Meldeverfahren beteiligte Institution führt vor einer Weiterleitung an eine andere Stelle die Prüfung der Daten mit diesem Kernprüfprogramm durch. Das Kernprüfprogramm wird in der Deutschen Rentenversicherung Bund bei der Datenstelle der Träger der Rentenversicherung (DSRV) programmiert. Die Programmvorgaben erstellt die Deutsche Rentenversicherung Bund (Träger) nach Absprachen mit den Spitzenverbänden der Krankenkassen und der Bundesagentur für Arbeit. Diese Absprachen werden in einem gemeinsamen Rundschreiben "Gemeinsames Meldeverfahren zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung" vom 15.7.1998 in der jeweiligen Fassung veröffentlicht.
Die Deutsche Rentenversicherung Bund (Träger) führt auch die Qualitätssicherung des Kernprüfprogramms durch.