Meldeverfahren nach der DEÜV
Verfahren zur Datenerfassung und -übermittlung
Quelle: Deutsche Rentenversicherung
Zur Erfüllung ihrer Aufgaben benötigen die Kranken- und Pflegekassen, Rentenversicherungsträger und die Bundesagentur für Arbeit unter anderem Informationen über beschäftigte Arbeitnehmer.
Aus diesem Grund müssen alle Arbeitgeber für die bei ihnen Beschäftigten Meldungen erstatten, welche beispielsweise dazu dienen, die Ansprüche der Beschäftigten auf Leistungen gegenüber den zuständigen Versicherungsträgern sicherzustellen.