Personenbezogene Daten von Bürgerinnen und Bürgern EU-weit einheitlich zu schützen – das ist das Ziel der neuen Datenschutz-Grundverordnung (EU) 2016/679. Sie trat bereits am 24. Mai 2016 in Kraft und gilt nach einer zweijährigen Übergangszeit ab dem 25. Mai 2018 in allen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union.
Dabei bleiben in Bezug auf die Deutsche Rentenversicherung die bisherigen wesentlichen Regelungen und das hohe Niveau des Sozialdatenschutzes erhalten. Geändert haben sich die Betroffenenrechte und die Pflicht zur Transparenz bei der Datenverarbeitung.
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