Deutsche Rentenversicherung

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Keine Zulassungen und Anpassungen im Rahmen des elektronischen Austauschs von Leistungsdaten zwischen Versorgungsträgern und der Deutschen Rentenversicherung zum 1. Januar 2022

Für die Aufnahme weiterer Versorgungsträger und eine Umsetzung fachlicher Änderungsanträge sind zwingende Abstimmungen mit dem zuständigen Bereich auf der Seite der Rentenversicherungsträger erforderlich. Die Deutsche Rentenversicherung befindet sich in einem umfassenden Modernisierungsprozess. Die Fokussierung liegt aktuell auf der technischen Umsetzung des Grundrentengesetzes unter Coronabedingungen. Dies gestaltet sich deutlich komplexer als geplant, so dass alle verfügbaren Ressourcen hier zusammengezogen werden. Alle weiteren Vorhaben sind daneben nur bedingt umsetzbar bzw. anders priorisiert.

Eine produktive Teilnahme weiterer Versorgungsträger sowie fachliche Änderungen in den bestehenden Datenaustauschverfahren Elektronische Datenübermittlung für die Einkommensanrechnung bei Hinterbliebenenrenten und Leistungsdaten im Rentenantragsverfahren können gegenwärtig nicht zum nächstmöglichen Einsatzzeitpunkt 1. Januar 2022 erfolgen.

Wir bedauern es sehr, dass wir Ihnen zur Zeit keine verbindlichen Termine für die weiteren Planungen nennen können.