Deutsche Rentenversicherung

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Internationale Partner

Die DSRV ist nicht nur ein verlässlicher Partner im Datenaustausch mit Rentenversicherungsträgern und anderen Sozialleistungsträgern, sondern auch mit internationalen Partnern.

Der elektronische Datenaustausch zwischen den Trägern der Deutschen Rentenversicherung und den Institutionen der EU-Mitgliedstaaten sowie Island, Liechtenstein, Norwegen, dem Vereinigten Königreich und der Schweiz wird durch die Verordnungen (EG) Nr. 883/2004 und 987/2009 geregelt (für das Vereinigte Königreich in Verbindung mit dem Austrittsabkommen in Artikel 34). Dies betrifft unter anderem den Austausch von Versicherungsnummern und persönlichen Daten zwischen den beteiligten Trägern der DRV bei der Arbeitsaufnahme einer*eines Versicherten in einem EU-Mitgliedstaat, den Austausch des vorläufigen Versicherungsverlaufs sowie den Austausch von Rentenanträgen. Der Austausch dieser Daten erfolgt innerhalb der EU über sogenannte Datenannahmestellen (Access Points). Im Bereich der Rentenversicherung ist dies für die Bundesrepublik Deutschland die Datenstelle der Träger der Rentenversicherung (DSRV) in Würzburg.

Im Rahmen des Anwendbaren Rechts übermitteln auch einige EU-Mitgliedsstaaten die Daten der von ihnen ausgestellten Entsendebescheinigungen (sog. A1-Formular) bereits auf einem gesicherten, elektronischen Weg an die DSRV.