Deutsche Rentenversicherung

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Als Datenstelle der Rentenversicherung betreiben wir kundenorientiert die elektronische Kommunikation der Rentenversicherungsträger untereinander sowie zu den Versicherten und anderen Behörden.

Die Träger der Rentenversicherung unterhalten nach § 145 Abs. 1 Satz 1 SGB VI gemeinsam eine Datenstelle, die von der Deutschen Rentenversicherung Bund verwaltet wird. Die DSRV ist das „Eigentum“ sämtlicher Rentenversicherungsträger, das von einer dritten Stelle (der DRV Bund) treuhänderisch verwaltet wurde.

Nach § 145 Abs. 1 Sätze 1 und 2 SGB VI ist sicherzustellen, dass die Datenbestände, die die Deutsche Rentenversicherung Bund als Träger der Rentenversicherung führt, und die Datenbestände der Datenstelle der Rentenversicherung dauerhaft getrennt bleiben.

Die Verwaltung der DSRV setzt voraus, dass ihre Angelegenheiten wirtschaftlicher, organisatorischer, technischer und personeller Art von der DRV Bund erledigt bzw. finanziert werden. Dabei ist eine Abhängigkeit von der IT-Organisation der DRV Bund nicht vorgesehen.