Quelle:Schmelz Fotodesign
Als Datenstelle der Rentenversicherung betreiben wir kundenorientiert die elektronische Kommunikation der Rentenversicherungsträger untereinander sowie zu den Versicherten und anderen Behörden.
Die von allen Trägern der Rentenversicherung gemeinsam unterhaltene Datenstelle der Rentenversicherung (DSRV) tauscht national und international mit sehr vielen Partnern Daten in ca.100 Verfahren auf verschiedenen technischen Systemen in sehr großen Mengen aus. Die DSRV ist das „Eigentum“ sämtlicher Rentenversicherungsträger, das von einer dritten Stelle (der DRV Bund) treuhänderisch verwaltet wird.
Nach § 145 Absatz 1 Sätze 1 und 2 SGB VI ist sicherzustellen, dass die Datenbestände, die die Deutsche Rentenversicherung Bund als Träger der Rentenversicherung führt, und die Datenbestände der Datenstelle der Rentenversicherung dauerhaft getrennt bleiben.
Die Verwaltung der DSRV setzt voraus, dass ihre Angelegenheiten wirtschaftlicher, organisatorischer, technischer und personeller Art von der DRV Bund erledigt bzw. finanziert werden. Dabei ist eine Abhängigkeit von der IT-Organisation der DRV Bund nicht vorgesehen.
Die DSRV vergibt seit 01.01.2005 zentral für alle Rentenversicherungsträger die Versicherungsnummer und ist alleinige Kommunikationsstelle zwischen den Rentenversicherungsträgern und den Stellen außerhalb der Rentenversicherung.
Darüber hinaus hat die DSRV als dateiführende Stelle folgende Aufgaben:
- Führung der Stammsatzdatei nach § 150 Absatz 1 SGB VI
- Führung der Datei zur Prüfung der E 101-Bescheinigungen
nach § 150 Absatz 3 SGB VI - Führung der Basisdatei zur Prüfung bei den Arbeitgebern
nach § 28p Absatz 8 Satz 2 SGB IV - Führung der Basisdatei zur Prüfung bei den Zahlungspflichtigen
nach § 212a Absatz 5 Satz 3 SGB VI - Führung der Datei mit Sofortmeldungen
nach § 28a Absatz 4 SGB IV und § 150 SGB VI