Maschinelles Meldeverfahren zur Krankenversicherung der Rentner und zur Pflegeversicherung
Seit dem 01.07.1996 wird das Meldeverfahren in der Krankenversicherung der Rentner*innen maschinell abgewickelt (§ 201 SGB V)
Die "Beschreibung der Datensätze zur Durchführung des maschinellen Meldeverfahrens zur Krankenversicherung der Rentner und zur Pflegeversicherung" ist von der Arbeitsgruppe "Datensätze KV-RV", die sich sowohl aus Vertretern der Krankenversicherung als auch aus solchen der Rentenversicherung zusammensetzt, in verschiedenen Sitzungen erarbeitet und fortgeschrieben worden.
Nachfolgend können Sie die aktuellen Dokumente herunterladen: