Deutsche Rentenversicherung

Maschinelles Meldeverfahren zur Krankenversicherung der Rentner und zur Pflegeversicherung

Seit dem 01.07.1996 wird das Meldeverfahren in der Krankenversicherung der Rentner maschinell abgewickelt (§ 201 SGB V).

Die "Beschreibung der Datensätze zur Durchführung des maschinellen Meldeverfahrens zur Krankenversicherung der Rentner und zur Pflegeversicherung" ist von der Arbeitsgruppe "Datensätze KV-RV", die sich sowohl aus Vertretern der Krankenversicherung als auch aus solchen der Rentenversicherung zusammensetzt, in verschiedenen Sitzungen erarbeitet und fortgeschrieben worden.

Nachfolgend können Sie die aktuellen Dokumente herunterladen:

Beschreibung der Datensätze zur Durchführung des maschinellen Meldeverfahrens zur Krankenversicherung der Rentner und zur Pflegeversicherung

Geschäftsvorfälle und Verschlüsselungsbeispiele zur Durchführung des maschinellen Meldeverfahrens zur Krankenversicherung der Rentner und zur Pflegeversicherung

Fehlerkatalog zum maschinellen maschinellen Meldeverfahrens zur Krankenversicherung der Rentner und zur Pflegeversicherung