Deutsche Rentenversicherung

Zulagenstelle für Altersvermögen

ZfA

Entgeltanfragen der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA)

Im Rahmen des Datenabgleichs zwischen der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen und der Deutschen Rentenversicherung erfolgte bisher die Prüfung von Versicherungsnummern (Informationsanfrage) als auch die Ermittlung der rentenversicherungspflichtigen Entgelte beim zuständigen Rentenversicherungsträger unter Einbeziehung der DRV Bund als Weiterleitungsstelle zwischen der ZfA und der Datenstelle der Träger der Rentenversicherung (DSRV).

Die Austauschformate orientieren sich am bestehenden Datenaustauschverfahren zwischen den Rentenversicherungsträgern. Durch die Umstellung auf das einheitliche Kernsystem „rvDialog“ erfolgt der Datenaustausch zwischen der ZfA und der DSRV in Zukunft direkt und ohne Einschaltung der DRV Bund als Weiterleitungsstelle.

Für die Ermittlung der rentenversicherungspflichtigen Entgelte kommt der „eXTra“-Standard (einheitliches XML-basiertes Transportverfahren für die elektronische Datenübermittlung zwischen Wirtschaft und Verwaltung) bei der ZfA und der DSRV zum Einsatz. Dieses Verfarhen ist seit Oktober 2013 produktiv.