Internationale Partner
Die DSRV ist nicht nur ein verlässlicher Partner im Datenaustausch mit Rentenversicherungsträgern und anderen Sozialleistungsträgern, sondern auch mit internationalen Partnern.
Der elektronische Datenaustausch zwischen den Trägern der Deutschen Rentenversicherung und den Institutionen der EU-Mitgliedstaaten sowie Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz wird durch die Verordnungen (EG) Nr. 883/2004 und 987/2009 bzw. durch die Beschlüsse 117 und 192 der Verordnung (EWG) Nr. 574/72 geregelt. Dies betrifft den Austausch von Versicherungsnummern und persönlichen Daten zwischen den beteiligten Trägern der DRV bei der Arbeitsaufnahme eines Versicherten in einem EU-Mitgliedstaat sowie den Austausch des vorläufigen Versicherungsverlaufs. Der Austausch dieser Daten erfolgt innerhalb der EU über sogenannte Datenannahmestellen. Im Bereich der Rentenversicherung ist dies für die Bundesrepublik Deutschland die Datenstelle der Träger der Rentenversicherung (DSRV) in Würzburg.
Darüber hinaus werden im EU-Bereich auch Anträge auf Alters- und Hinterbliebenenrente, sowie die zugehörigen Versicherungs- und Beschäftigungsverläufe elektronisch ausgetauscht.
Im Rahmen des Anwendbaren Rechts übermitteln auch einige EU-Mitgliedsstaaten die Daten der von ihnen ausgestellten Entsendebescheinigungen (sog. A1-Formular) bereits auf einem gesicherten, elektronischen Weg an die DSRV.