Unter anderem erfordert die Durchführung des Versorgungsausgleiches im Rahmen einer Scheidung eine umfassende, zeitnahe und schnelle Kommunikation zwischen dem Familiengericht und den Rentenversicherungsträgern in nachfolgenden Prozessen:
- Auskunftsersuchen des Familiengerichtes,
- Auskunft der Rentenversicherung über die Höhe der in der Ehezeit erworbenen Renten-Anwartschaften,
- Entscheidung des Familiengerichts,
- Rechtskraftmitteilung und
- sonstige Kommunikation.
Seit 2009 ist auch eine elektronische Kommunkation vorgesehen. Die DSRV tritt dabei gegenüber den Familiengerichten als Kopfstelle der gesetzlichen Rentenversicherung auf.
Seit 2012 ist das Verfahren mit den Familiengerichten im Einsatz. 2021 wurden über 150.000 Nachrichten ausgetauscht. Im laufenden Jahr sind die Familiengerichte in Nordrhein-Westfalen an elektronischem Versorgungsausgleich beteiligt. Eine Ausweitung des Verfahrens auf weitere Bundesländer wird den Nutzen vervielfachen.