Deutsche Rentenversicherung

Datenaustausch mit den Familiengerichten

Seit 1977 findet bei einer Ehescheidung regelmäßig ein Versorgungsausgleich statt. Dabei werden die in der Ehe erworbenen Versorgungsanrechte gleichmäßig zwischen den Eheleuten aufgeteilt. Zur Vorbereitung des Versorgungsausgleichs holt das Familiengericht von den beteiligten Versorgungsträgern Auskünfte über die Höhe der von den Eheleuten jeweils erworbenen Versorgungsanrechte ein. Die Entscheidung über den Versorgungsausgleich trifft ebenfalls das Familiengericht, das zugleich über die Durchführung des Ausgleichs einen Beschluss erlässt. Dieser wird den Eheleuten sowie den beteiligten Versorgungsträgern in Form einer beglaubigten Abschrift übersandt. Zu gegebener Zeit informiert das Familiengericht die Eheleute sowie die beteiligten Versorgungsträger über den Eintritt der Rechtskraft.

Die bisherige Kommunikation auf dem Postweg zwischen den Familiengerichten und der Deutschen Rentenversicherung wurde durch eine internetbasierte Lösung ersetzt.