Unterstützung der Behörden der Zollverwaltung
Bei der Bekämpfung der illegalen Beschäftigung und Schwarzarbeit unterstützen sich die Behörden der Zollverwaltung und die Träger der Rentenversicherung gegenseitig. Sie sind Zusammenarbeitsbehörden im Sinne des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes (SchwarzArbG).
Eine effektive und effiziente Zusammenarbeit setzt einen intensiven Informations- und Datenaustausch voraus. Um Synergieeffekte, z. B. durch die gemeinsame Vorbereitung, Durchführung und Auswertung von Verfahren erzielen zu können, setzen sich die Zusammenarbeitsbehörden gegenseitig so früh wie möglich und ständig über Planungen und Fortschritte ihrer Prüfungs- und Ermittlungsmaßnahmen bzw. Verfahren in Kenntnis.
Zentrale Verfahren
Bei der Datenstelle der Rentenversicherung (DSRV) wurde für die Zollverwaltung, hier die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) ein automatisiertes Abrufverfahren eingerichtet.
Darüber hinaus haben die FKS und die Rentenversicherungsträger das behördenübergreifende Verfahren „Erhebungshilfe FKS“ entwickelt, mit dem die Ermittlungsergebnisse aus Verfahren der FKS im Wege einer elektronischen Datenerfassung aufbereitet und auf einem gesicherten elektronischen Weg den Rentenversicherungsträgern zum Zwecke der Berechnung strafrechtlich relevanter Beitragsschäden zur Verfügung gestellt werden.
Elektronischer Datenaustausch
Am 14. September 2012 trat eine zwischen der DRV Bund und dem Bundesministerium der Finanzen (BMF) abgestimmte Zusammenarbeitsvereinbarung der Behörden der Zollverwaltung und der Träger der Rentenversicherung in Kraft. Sie bildet die Grundlage für technische Entwicklungen im Bereich des elektronischen Datenaustauschs zwischen den Behörden.
Über den bidirektionalen Datenweg als gesicherte Datenverbindung zwischen FKS und Rentenversicherung soll neben dem Versand der „Erhebungshilfe“ an die Rentenversicherung auch der übrige Datenaustausch zwischen den Behörden ermöglicht werden.