Deutsche Rentenversicherung

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Prüfung der unmittelbaren Beitragszahler

Rechtsgrundlage

Die gesetzliche Neuregelung der Prüfungen der unmittelbaren Beitragszahler erfolgte durch das Gesetz zur Organisationsreform in der gesetzlichen Rentenversicherung.

Für das DV-Verfahren stehen die Grundlagen in § 212a Absatz 5 Satz 1 und 2 SGB VI. Sie regeln - analog zur Betriebsprüfung - die Führung einer Datei der Zahlungspflichtigen bei der Deutschen Rentenversicherung Bund (sogenannte Prüfplanungsdatei). Im Satz 3 werden die Dateien bei der Datenstelle der Rentenversicherung (DSRV) beschrieben (sogenannte Basisdatei).

Durch die Einführung des § 212a SGB VI sind die Träger der Rentenversicherung verpflichtet, mindestens alle 4 Jahre eine Prüfung bei den Zahlungspflichtigen (Prüfstellen) durchzuführen. Die Zuständigkeit der Prüfstellen richtet sich grundsätzlich nach der Endziffer der Betriebsnummer. Die Prüfung hat nur von einem Träger der Rentenversicherung oder in Abstimmung der Rentenversicherungsträger untereinander zu erfolgen.

Prüfplanung, Stammdatenpflege und Prüfergebnisspeicherung (PuB.net)

Auf Grundlage der gesetzlichen Vorgaben ist in Zusammenarbeit der Rentenversicherungsträger ein einheitliches zentrales Dialog-Verfahren (PuB.net) für die Prüfplanung, Stammdatenpflege und Prüfergebnisspeicherung der unmittelbaren Beitragszahler nach § 212a SGB VI entstanden.

Nach § 212a Abs. 5 Nr. 4 und 5 SGB VI führt die Deutsche Rentenversicherung Bund diese Datei „PuB.net“, in der für die Planung der Prüfung die erforderlichen Daten der Zahlungspflichtigen und die Ergebnisse der Prüfung gespeichert werden.

Nach der Terminierung werden die für die Anforderung der Prüfhilfedaten erforderlichen Informationen vom PuB.net an die PuB Basis weitergeleitet.

PuB Basisdatei

Aus dieser Datei heraus werden 6 Wochen vor Prüfbeginn bei den Trägern der RV und 8 Wochen vor Prüfbeginn bei den Prüfstellen die Prüfhilfedaten von den Rentenversicherungsträgern sowie ggf. den Prüfstellen angefordert.
4 Wochen vor Prüfbeginn werden aus den von den Rentenversicherungsträgern und ggf. auch der Prüfstelle gelieferten Daten die prüfrelevanten Daten zusammengestellt und dem Prüfer in Form einer Prüfhilfe zur Verfügung gestellt.

Dezentrale Verfahren (PuB Prüfhilfe und Textverarbeitung)

Diese Prüfhilfe kann mit der Anwendung PuB Prüfhilfe aufgerufen und ausgewertet werden. Die Prüfergebnisse (Bescheide, Mitteilungen) werden mit der Textverarbeitung erzeugt und im PuB.net abgelegt.