Deutsche Rentenversicherung

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Hier finden Sie alles Wissenswertes zum Wohngelddatenabgleich sowie wichtige Dokumente zum Download.

Teilnahmeberechtigte Stellen

Zur Teilnahme am Verfahren sind nur die Wohngeldbehörden bzw. die zentralen Landesstellen oder von diesen beauftragte Stellen berechtigt. Diese werden im Verfahren zentrale Landesstellen (zLSt) bezeichnet.

Der Teilnahme-Antrag bzw. der Sperr-Antrag wird Ihnen als PDF-Dokument zum Download zur Verfügung gestellt.

Teilnahme-Antrag

Sperr-Antrag

Übermittlung der Daten

Die Übermittlung der Daten an die Vermittlungsstelle erfolgt zum einen Teil per Web-Anwendung über eine SSL-verschlüsselte Verbindung zum anderen Teil über ein verschlüsseltes FTP-Verfahren. Für die Nutzung der Web-Anwendung ist eine Benutzer-Kennung, ein Passwort und ein Zertifikat notwendig. Diese werden auf Antrag von der Vermittlungsstelle zur Verfügung gestellt.

Verfahrensgrundsätze

Die technischen Einzelheiten der automatisierten Datenabgleichverfahren, insbesondere den Aufbau, die Übermittlung sowie die Prüfung und die Berichtigung der Datensätze, legt die DSRV gemäß § 21 WoGV im Einvernehmen mit den zuständigen obersten Landesbehörden, dem Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit und den Auskunftsstellen in Verfahrensgrundsätzen fest.

Verfahrensgrundsätze (mit Datensatzbeschreibung)

Die Anlagen der Verfahrensgrundsätze sind wie folgt gegliedert:

Anlage 1 Anfragedatensatz von den zentralen Landesstellen (zLst) an die Auskunftstellen
Anlage 1a Anfragedatensatz an das BZSt im XML-Format
Anlage 2 Antwortdatensatz von den Auskunftstellen an die DSRV bzw. an die zLst
Anlage 2a Antwortdatensatz des BZSt im XML-Format
Anlage 3 Terminplan
Anlage 4 Fehlerkatalog zu den Anfragedatensätzen der zLst

Informationen zum Wohngelddatenabgleich nach § 33 WoGG

Anfragesätze von den zLSt an die Datenstelle der Rentenversicherung

Die eingehenden Anfragedatensätze werden auf Plausibilität geprüft. Das Ergebnis können Sie dem Verarbeitungsprotokoll entnehmen, welches Sie per E-Mail in der Regel innerhalb weniger Stunden erhalten.

Die fehlerhaften Datensätze werden mit einer Fehlernummer versehen und in der Web-Anwendung bereitgestellt. Die fehlerhaften Datensätze können gegebenenfalls korrigiert werden und innerhalb des Übermittlungszeitraumes erneut an die Datenstelle der Rentenversicherung übermittelt werden. Bitte beachten Sie das Ende des Übermittlungszeitraumes. Zu spät eingehende Anfragedatensätze können leider nicht mehr in den Datenabgleich einfliessen. Daher ist es sinnvoll möglichst am Anfang des Abgleichszeitraums die Daten zu übermitteln, um sich die Möglichkeit einer Fehlerkorrektur offen zu halten.

Achtung: Bitte überprüfen Sie stets, ob Sie nach der Übersendung der Anfragedatei ein Verarbeitungsprotokoll per E-Mail erhalten haben. Nur so kann sichergestellt werden, dass die Daten auch verarbeitet wurden.

Weiterleitung an die Auskunftstellen

Deutsche Post AG:
Alle fehlerfreien Anfragedatensätze mit inländischer Anschrift zur Ermittlung einer Rentenleistung der gesetzlichen Rentenversicherung bzw. der gesetzlichen Unfallversicherung.

Bundeszentralamt für Steuern:
Alle fehlerfreien Anfragedatensätze zur Ermittlung der Höhe der Kapitalerträge, bei denen auf Grund eines Freistellungsauftrags vom Steuerabzug Abstand genommen wurde.

Datenstelle der Rentenversicherung:
Alle fehlerfreien Anfragedatensätze, denen eine Versicherungsnummer zugeordnet werden konnte, zur Ermittlung einer geringfügigen beziehungsweise versicherungspflichtigen Beschäftigung.

Datenstelle der Rentenversicherung:
Abgleich aller fehlerfreien Anfragedatensätze mit den fehlerfreien Anfragedatensätzen aus dem Sozialhilfedatenabgleich nach § 118 SGB XII und dem Grundsicherungsdatenabgleich nach § 52 SGB II, zur Ermittlung von Leistungen anderer Leistungsträger.

Zusammenführen der Antworten der Auskunftstellen

Beim Eingang der Antwortdatensätze von den Auskunftsstellen wird in der Datenstelle der Rentenverischerung eine Grobprüfung dieser Sätze durchgeführt. Es werden

  • die Sortiermerkmale,
  • das Feld Anzahl der Blöcke und
  • der Inhalt der einzelnen Blöcke (zulässige Leistungen) geprüft.

Rückmeldung an die zLSt

Die Ergebnisse der Auskunftsstellen werden den Anfragesätzen zugeordnet. Den zLSt werden nur die Antwortdatensätze zurückgemeldet, bei denen die Ermittlungen zu konkreten Feststellungen bei den Auskunftstellen geführt haben (d.h. mindestens ein Antwortblock wurde gebildet) oder eine Änderung im Anschriftenteil durchgeführt wurde.