Quelle: Deutsche Rentenversicherung
Die Kommunen melden alle Änderungen im Namen und der Anschrift sowie Geburten, Heiraten und den Tod eines Bürgers zur Aktualisierung der Bestände und Vermeidung von unrechtmäßiger Erbringung von Geldleistungen.
Die DSRV ermittelt anhand des Stammsatzbestandes die zutreffende Versicherungsnummer und leitet die Meldungen an den Rentenversicherungsträger zur Aktualisierung des Versicherungskontos weiter. Todesfälle und Heiraten werden auch dem Postrentenservice zur Einstellung von Zahlungen weitergeleitet.
Darüberhinaus kommuniziert die DSRV mit den Kommunen im Zusammenhang mit dem Sozialhilfe-, Wohngeld- und Grundsicherungsdatenabgleich.
Übermittlungsersuchen
Behörden können im Einzelfall zur Durchsetzung öffentlich-rechtlicher Forderungen in Höhe von mindestens 500,- Euro Personendaten bei der Deutschen Rentenversicherung erfragen. Bei der DSRV gehen jährlich ca. 130.000 Anfragen auf dem Postweg ein. Die Beantwortung der Anfragen soll zukünftig papierlos erfolgen. Hierzu stellt die DSRV den anfragenden Kommunen ein Internetportal zur Verfügung, über das Anfragen elektronisch entgegengenommen und beantwortet werden. Das angebotene Formular enthält
- den Grund der Anfrage,
- die personenbezogenen Suchdaten und
- die Art der gewünschten Informationen (z. B. aktuelle Anschrift oder Arbeitgeber).
Kann die DSRV dem Ersuchen nachkommen, werden die gewünschten Informationen
- Name, Vorname
- Geburtsort
- derzeitige Anschrift
- aktueller Arbeitgeber.
Nach Freigabe durch die Sachbearbeitung elektronisch zurückgemeldet. Soweit eine Antwort nicht möglich ist, erhält der Absender eine Fehlanzeige. Die Antworten stehen 90 Tage zur Abholung bereit.