Wofür kann ich mich registrieren?
Die Registrierung erfolgt grundsätzlich für die Administration. Administratoren sollten grundsätzlich nicht auch Nutzer der Anwendung sein. Die Registrierung erfolgt für die Administration der gesamten Organisation – es wird nicht zwischen verschiedenen Ämtern (z.B. Sozialamt, Jugendamt, etc.), verschiedenen Abteilungen oder anderen Einheiten innerhalb der Organisation unterschieden.
Warum muss ich mich registrieren?
Unsere Anwendungen werden grundsätzlich bei Ihnen administriert. Administratoren legen Nutzer innerhalb ihrer Organisation an und verwalten das Rechte- und Rollenkonzept. Sie stellen sicher, dass die Nutzer auf die Anwendung zugreifen können.
Wer kann sich registrieren?
Wir empfehlen einen IT-nahen Mitarbeiter für die Administration zu benennen. Allerdings wird dies nicht vorausgesetzt. Auch die Handhabung der Administrationsanwendung setzt dies nicht voraus. Daher kann sich grundsätzlich jeder Mitarbeiter einer öffentlich-rechtlichen Organisation als Administrator registrieren, sofern die Behördenleitung den Antrag unterschreibt.
Wie kann ich mich registrieren?
Laden Sie dazu das korrekte Formular herunter und füllen Sie es bitte vollständig aus. Wird der Antrag nicht vollständig ausgefüllt, kann dieser leider nicht bearbeitet werden. Anschließend ist das Antragsformular als PDF per E-Mail an drvlogin@deutsche-rentenversicherung.de zu senden.
Entsprechende Vordrucke für Organisationen sind hier unter Registrierungsverfahren zu finden: Link zur Seite Elektronische Ermittlungsersuchen
Ich finde keinen Vordruck um mich zu registrieren
Wie viele Administratoren kann ich benennen?
Es empfiehlt sich, mindestens zwei Administratoren zu benennen, um eine Vertreterregelung bei Abwesenheit einrichten zu können. Eine maximale Beschränkung gibt es nicht.
Gibt es bei dem Registrierungsformular etwas zu beachten?
E-Mailadressen, die wie eine Postkorbadresse aufgebaut sind (z.B. team@organisation.de), können nicht zugelassen werden. Unser Datenschutz setzt voraus, dass wir E-Mailadresse zulassen, von denen auszugehen ist, dass grundsätzlich nur der Empfänger Zugriff hat. Dies hat vor allem damit zu tun, dass Sie persönliche Informationen per E-Mail erhalten, die Sie als einziger erhalten sollen (z.B. Nutzername und Startkennwörter). Daher muss die E-Mailadresse entsprechend aufgebaut sein, wie: vorname.nachname@organisation.de oder musterfrau@organisation.de.
Mit der Unterschrift des Vorgesetzten wird das Verfahren der gesamten Organisation zugeordnet. Das bedeutet, dass das Verfahren der DRV durch alle (bereits registrierten und künftigen) Administratoren der Organisation verwaltet werden kann.
Welcher Vorgesetzte soll den Antrag unterschreiben?
Der Antrag auf Administration der Anwendung wird für die gesamte Organisation gestellt (vgl. -> „Wofür kann ich mich registrieren“). Das bedeutet, dass alle Bereiche der Organisation (z.B. Sozialamt, Jugendamt, Kasse, etc.) das Anlegen und Verwalten von Nutzern bei dem Administrator beantragen kann. Aus dem Grund sollte der Antrag von einem Vorgesetzten unterschrieben werden, der die Verantwortung für die von dem Administrator angelegten Nutzer übernimmt. Eine Einschränkung der Rechte für den Administrator kann nicht vorgenommen werden.
Ich habe einen Brief mit PINs erhalten, aber keine E-Mails.
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