Wofür kann ich mich registrieren?
Die Registrierung erfolgt grundsätzlich für die Administration. Administratoren sollten grundsätzlich nicht auch Nutzer der Anwendung sein. Die Registrierung erfolgt für die Administration der gesamten Organisation – es wird nicht zwischen verschiedenen Ämtern (z.B. Sozialamt, Jugendamt, etc.), verschiedenen Abteilungen oder anderen Einheiten innerhalb der Organisation unterschieden.
Warum muss ich mich registrieren?
Unsere Anwendungen werden grundsätzlich bei Ihnen administriert. Administratoren legen Nutzer innerhalb ihrer Organisation an und verwalten das Rechte- und Rollenkonzept. Sie stellen sicher, dass die Nutzer auf die Anwendung zugreifen können.
Wer kann sich registrieren?
Wir empfehlen einen IT-nahen Mitarbeiter für die Administration zu benennen. Allerdings wird dies nicht vorausgesetzt. Auch die Handhabung der Administrationsanwendung setzt dies nicht voraus. Daher kann sich grundsätzlich jeder Mitarbeiter einer öffentlich-rechtlichen Organisation als Administrator registrieren, sofern die Behördenleitung den Antrag unterschreibt.
Wie kann ich mich registrieren?
Unter diesem Link finden Sie unser online ausfüllbares Registrierungsformular. Dort können Sie die benötigten Informationen eingeben und erhalten am Ende ein PDF-Dokument zum Ausdrucken. Dieses schicken Sie bitte vollständig unterschrieben und mit Dienstsiegel an uns per Post.
Ausnahme: Polizeibehörden, Zoll und BfJ können sich nicht über die Webanwendung "Nova" registrieren. Es muss das entsprechende Antragsformular heruntergeladen und ausgefüllt werden. Anschließend muss es unterschrieben und mit Dienstsiegel an die DSRV per Post geschickt werden. (Anschrift ist im Antragsformular zu finden).
Entsprechende Vordrucke für Organisationen sind hier unter Registrierungsverfahren zu finden: Link zur Seite Elektronische Ermittlungsersuchen
Ich finde keinen Vordruck um mich zu registrieren
Zur Registrierung verwenden wir grundsätzlich keinen klassischen Vordruck zum handschriftlichen Ausfüllen. Unter NOVA-Registrierung finden Sie unser online ausfüllbares Registrierungsformular. Dort können Sie die benötigten Informationen eingeben und erhalten am Ende ein PDF-Dokument zum Ausdrucken. Dieses schicken Sie bitte vollständig unterschrieben und mit Dienstsiegel an uns per Post.
Entsprechende Vordrucke für Organisationen sind hier unter Registrierungsverfahren zu finden: Link zur Seite Elektronische Ermittlungsersuchen
In dem Registrierungsformular hat meine Organisation eine falsche Adresse
Im Onlineformular wird die gegenüber dem Statistischen Bundesamt (Destatis) gemeldete Adresse eingetragen. Ist diese nicht aktuell, korrigieren Sie bitte die Anschrift im Online-Registrierungsformular unter Schritt 2 „Anschrift der Organisationen/Institutionen“.
Ich finde meine Organisation nicht in dem Registrierungsformular
Sollte Ihr Gemeindeschlüssel nicht vorhanden oder Sie Teil einer Organisation ohne Gemeindeschlüssel sein:
Bitte wählen Sie zunächst eine Gemeinde aus, auch wenn diese nicht zutrifft.
Bei "Schritt 2: Anschrift der Organisation" können Sie nun alle Daten bis auf den Gemeindeschlüssel entsprechend Ihrer Organisation ändern.
Anschließend erzeugen Sie bitte das PDF, drucken dieses aus und streichen auf dem Ausdruck noch den Gemeindeschlüssel. Bitte ergänzen Sie an der Stelle den richtigen Gemeindeschlüssel oder Ihre Betriebsnummer (vergeben vom Betriebsstellenservice der Bundesagentur für Arbeit), wenn Ihre Organisation keinen Gemeindeschlüssel hat (z. B. Zweckverbände, Staatsanwaltschaften).
Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an folgende E-Mailadresse:
drvlogin@drv-bund.de
Wie viele Administratoren kann ich benennen?
Es empfiehlt sich, mindestens zwei Administratoren zu benennen, um eine Vertreterregelung bei Abwesenheit einrichten zu können. Eine maximale Beschränkung gibt es nicht.
Gibt es bei dem Registrierungsformular etwas zu beachten?
E-Mailadressen, die wie eine Postkorbadresse aufgebaut sind (z.B. team@organisation.de), können nicht zugelassen werden. Unser Datenschutz setzt voraus, dass wir E-Mailadresse zulassen, von denen auszugehen ist, dass grundsätzlich nur der Empfänger Zugriff hat. Dies hat vor allem damit zu tun, dass Sie persönliche Informationen per E-Mail erhalten, die Sie als einziger erhalten sollen (z.B. Nutzername und Startkennwörter). Daher muss die E-Mailadresse entsprechend aufgebaut sein, wie: vorname.nachname@organisation.de oder musterfrau@organisation.de.
Mit der Unterschrift des Vorgesetzten wird das Verfahren der gesamten Organisation zugeordnet. Das bedeutet, dass das Verfahren der DRV durch alle (bereits registrierten und künftigen) Administratoren der Organisation verwaltet werden kann.
Welcher Vorgesetzte soll den Antrag unterschreiben?
Der Antrag auf Administration der Anwendung wird für die gesamte Organisation gestellt (vgl. -> „Wofür kann ich mich registrieren“). Das bedeutet, dass alle Bereiche der Organisation (z.B. Sozialamt, Jugendamt, Kasse, etc.) das Anlegen und Verwalten von Nutzern bei dem Administrator beantragen kann. Aus dem Grund sollte der Antrag von einem Vorgesetzten unterschrieben werden, der die Verantwortung für die von dem Administrator angelegten Nutzer übernimmt. Eine Einschränkung der Rechte für den Administrator kann nicht vorgenommen werden.
Ich habe einen Brief mit PINs erhalten, aber keine E-Mails.
Ich habe einen Brief mit PINs erhalten, aber keine E-Mails.
Wir teilen Ihnen in E-Mails Ihre Kontozugangsdaten mit. Haben Sie keine E-Mails erhalten, könnten diese als Spam bei Ihnen abgefangen worden sein. Befinden sich die E-Mails nicht in Ihrem Spam-Ordner, wenden Sie sich bitte an uns:
drvlogin@drv-bund.de