Deutsche Rentenversicherung

Datenaustausch mit den Sozialgerichten

Die Rentenversicherungsträger als Beteiligte in Sozialgerichtstreitigkeiten können dem zuständigen Sozialgericht in allen Instanzen elektronische Dokumente übermitteln. Das seit 2012 eingesetzte Verfahren wurde um die anderen Gerichtszweige ergänzt sowie um andere Funktionalitäten erweitert. Im Jahr 2021 wurden über 650.000 Nachrichten elektronisch ausgetauscht.