Die Fragen bilden die gesetzlichen Voraussetzungen für die Beantwortung und Übermittlung von Fremdauskünften ab. Sofern Sie die Voraussetzungen nicht erfüllen, sind sie auch nicht berechtigt, Auskünfte abzufragen. Sollten Sie falsche Angaben machen / gemacht haben, haben Sie dies gem. § 6 SGB X zu verantworten.