Seit 1. Januar 2013 haben die Gerichtsvollzieher nach der Zivilprozessordnung (ZPO) und dem Sozialgesetzbuch (SGB) die Möglichkeit, von dritter Seite Informationen über die Vermögensverhältnisse von Schuldnern zu erhalten, damit sie Forderungen erfolgreich eintreiben können.
Unter gesetzlich normierten Voraussetzungen sind die Gerichtsvollzieher unter anderem befugt, Auskünfte bei den Trägern der gesetzlichen Rentenversicherung einzuholen. Auf Grundlage dieser Informationen kann der Gläubiger wiederholt erfolgreich vollstrecken, zum Beispiel durch eine Lohnpfändung durch das Vollstreckungsgericht.
Die Datenstelle der Rentenversicherung (DSRV) bietet mit dem Verfahren eGVZ seit 2014 die Möglichkeit, die zuletzt gemeldete Anschrift des Schuldners oder die derzeitigen Arbeitgeber des Betroffenen elektronisch anzufragen. Die Erteilungen von Auskünften, Zwischennachrichten, Fehlermeldungen und Rechnungen werden elektronisch an die Gerichtsvollzieher übermittelt. Eine Antwort erfolgt in der Regel noch am gleichen Tag.
Im Jahr 2024 wurden 743.588 elektronische Anfragen bearbeitet.
Das Papierverfahren wurde zum 01.07.2020 vollständig abgeschafft.