"Strukturfehler / Parserfehler"
Zum 31.10. jedes Jahr wird der Datensatz, mit dem wir kommunizieren, angepasst.
Die neue Version des XJustiz-Datensatzes bringt meist auch eine Änderung des Aufbaus bzw. der Struktur des Datensatzes mit sich.
Datensätze in der alten Version können nach der Versionierung daher nicht mehr verarbeitet werden.
Der Fehler "Strukturfehler/Parserfehler" deutet regelmäßig darauf hin, dass noch kein Update Ihrer Software auf die neue Version des XJustiz-Datensatzes erfolgt ist.
Es handelt es sich um eine kostenlose und abschließende Fehlerrückmeldung.
Um eine Auskunft zu erhalten, müssten Sie Ihre Anfrage nach erfolgreichem Update Ihrer Software erneut stellen.
Ich erhalte die Fehlermeldung „Daten nicht verarbeitbar“
Der „Hinweistext“ lässt darauf schließen, dass der Datensatz nicht in der aktuellen Version verwendet wird. Bitte überprüfen Sie Ihre Software auf Updates bzw. wenden Sie sich bitte an Ihren Softwareanbieter. Jedes Jahr zum 31.10. ist eine neue Version des XJustiz-Datensatzes zu verwenden. Dies muss von Ihrer Software umgestellt werden. In der Regel erhalten sie ein Softwareupdate, mit dem die Versionierung des Datensatzes eingespielt wird. Sollten Sie kein Update erhalten haben, wenden Sie sich bitte an Ihren Softwareanbieter.
Bitte achten Sie darauf, das Update auch nicht vor dem Termin zur Versionierung einzuspielen. Dies führt zu demselben Fehler.
Sofern Ihre Anfragen nicht verarbeitet werden konnten, erhalten Sie auch keine Rechnung. Diese Anfragen müssten Sie nach dem Update Ihrer Software nochmal stellen.
Was bedeutet „Prüffall“?
Wenn es nicht möglich ist, die Daten der Anfrage einem Versicherten eindeutig zuzuordnen, handelt es sich um einen Prüffall. (z.B. wenn zwischen den Angaben der Anfrage und den Daten im Bestand der Deutschen Rentenversicherung geringe Abweichungen bestehen oder wenn den Angaben aus der Anfrage mehrere Versicherte zugeordnet werden könnten). Der Prüffall wird von der DSRV an den zuständigen Kontoführer (Rentenversicherungsträger) weitergemeldet. Dort erfolgt eine manuelle Prüffallbearbeitung. Diese sind regelmäßig mit langwierigen Prüfung verbunden. Sofern Sie nach 6 Wochen keine Rückmeldung auf Ihre Anfrage erhalten haben, wenden Sie sich bitte an:
DRVLogin@deutsche-rentenversicherung.de
Ich habe vor einiger Zeit eine Prüffallmitteilung erhalten, aber noch immer keine Auskunft.
Bei manchen Softwareanbietern für Gerichtsvollzieher ist es notwendig, erst die Prüffallmitteilung zu löschen, da nur eine Antwort pro Anfrage dargestellt werden kann. Erst dann kann die Auskunft angezeigt werden.
Die Bearbeitung sollte nach spätestens 6 Wochen abgeschlossen sein. Liegt Ihre Anfrage länger zurück, wenden Sie sich bitte zur Nachverfolgung der Datensendungen an unsere Hotline:
DRVLogin@deutsche-rentenversicherung.de
Ich habe überhaupt keine Antwort erhalten
Liegt Ihre Anfrage länger als 2 Werktage zurück und haben Sie keine Prüffallmitteilung oder Antwort erhalten, wenden Sie sich bitte an unsere Hotline:
DRVLogin@deutsche-rentenversicherung.de
Hier wird Ihr Fall individuell geprüft.
Ich habe eine Antwort erhalten, diese ist aber nicht lesbar
Wir versenden die Datensätze in XML Struktur. Da diese Datensätze für das „ungeübte Auge“ schwer lesbar ist, werden diese meist von den Softwareanbietern in lesbarer Form aufbereitet.
Meist handelt es sich um einen „Übersetzungsfehler“, zur Darstellung in Ihrer Software.
Bitte wenden Sie sich deswegen an Ihren Softwareanbieter.
Können Auskunft und Rechnung erneut zugesandt werden?
Nein, Antworten (Auskunft, Rechnung, Prüffallmitteilung, Fehlermeldung) können nicht erneut versandt werden. Sobald der Versand der Antworten erfolgt ist, wäre ein manueller Eingriff in das Verfahren nötig, um die Datensätze erneut zu versenden. Dies ist aus Revisionsgründen nicht zulässig.
Die Beantwortung der Anfragen erfolgt ausschließlich mittels XJustiz-Datensätzen. Es ist nicht möglich, Antworten per E-Mail, Fax oder Post zu versenden.
Ich erhalte die Fehlermeldung "Sonstiges"
Seit dem 01.06.2023 werden Anfragen auf die "NachrichtID" innerhalb der Fachdaten geprüft.
Nur die erste Anfrage wird verarbeitet. Weitere Anfragen zur selben NachrichtID werden mit Fehlermeldung automatisiert abgewiesen.
Für die Fehlermeldung wird übergangsweise der im Fachmodul ZPO Fremdauskunft bereits enthaltene Code 99 (Sonstiges) verwendet.
Sie haben bereits eine Anfrage zur selben NachrichtID gestellt.
Im Fehlertext haben wir Ihnen die betroffene AnfrageID mitgeteilt.