Annahme von Arbeitgeberdaten im elektronischen Verfahren
Im Rahmen einer elektronisch unterstützten Betriebsprüfung besteht die Möglichkeit, die prüfrelevanten Daten aus dem Gehaltsabrechnungs- und Buchhaltungsprogramm elektronisch zu übermitteln.
Ziel ist es, die Betriebsprüfung mit diesen Daten maschinell zu unterstützen und den Aufwand einer herkömmlichen Betriebsprüfung für alle Beteiligten zu verringern.
Rechtsgrundlagen und Verfahrensinhalte
Mit dem Vierten Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze vom 22.12.2011 wurde mit Wirkung vom 1. Januar 2012 in der Sozialversicherung die elektronisch unterstützte Betriebsprüfung (euBP) eingeführt. Das Verfahren sieht die Annahme der zur Durchführung einer Betriebsprüfung nach § 28p SGB IV notwendigen Arbeitgeberdaten im elektronischen Verfahren vor.
Die Einzelheiten des Verfahrens werden entsprechend § 28p Abs. 6a SGB IV in "Grundsätzen für die Übermittlung der Daten für die elektronisch unterstützte Betriebsprüfung" der Deutschen Rentenversicherung Bund geregelt.
Die Übersendung der Daten wird dem Arbeitgeber medienbruchfrei im online-Verfahren unter Nutzung des eXTra-Verfahrens (einheitliches XML-basiertes Transportverfahren: www.extra-standard.de) ermöglicht, das bereits in weiteren Verfahren innerhalb der Sozialversicherung (z. B. Sofortmeldung) verwendet wird.
In der Folge sollen die Daten des Arbeitgebers durch den Betriebsprüfer analysiert sowie auf Plausibilität und Richtigkeit der Beitragsbe- und -abrechnung überprüft werden. Die Ergebnisse der Auswertungen werden durch den Prüfer gemeinsam mit dem Arbeitgeber bzw. Steuerberater besprochen.
Besteht eine Teilnahmeverpflichtung zur euBP?
Ersetzt euBP die Prüfung vor Ort?
Grundsätzlich nicht. Sofern der Arbeitgeber an der euBP teilnimmt und diese mit den gelieferten Daten abgeschlossen werden kann, entfällt allerdings eine weitere Einsichtnahme der Unterlagen vor Ort.
Wer war an der Verfahrensentwicklung beteiligt?
Zur Berücksichtigung der Interessen aller Beteiligten wurden die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA), die Bundessteuerberaterkammer (BStBK) wie auch die Arbeitsgemeinschaft der Personalabrechnungssoftwareersteller (ArGe PERSER) frühzeitig in die Planungen einbezogen.
Stand: Januar 2017
Downloads zu euBP
Grundsätze für die Übermittlung der Daten für die elektronisch unterstützte Betriebsprüfung
Datensätze und -bausteine im euBP-Verfahren - Entgeltbuchhaltung
Datensätze und -bausteine im euBP-Verfahren - Finanzbuchhaltung
Mindestumfang Buchungen der Finanzbuchhaltung
Datensätze der Deutschen Rentenversicherung für Meldekorrekturen