Zunächst wurde 2012 für den elektronischen Rechtsverkehr mit der Sozialgerichtsbarkeit ein sicheres elektronisches Verfahren entwickelt, mit dessen Hilfe Dokumente zwischen allen Rentenversicherungsträgern und allen Sozialgerichten in beiden Richtungen ausgetauscht werden können.
Ab dem 01.01.2018 mussten die Träger der Rentenversicherung in der Lage sein, von allen Gerichtszweigen elektronische Nachrichten über das EGVP/beBPo anzunehmen und zu beantworten. Die entsprechenden Regelungen hierzu enthielt das Gesetz zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10.10.2013 (BGBl. Seite 3786).
Für die Umsetzung der gesetzlichen Vorgabe wurde das Verfahren eSozialgericht um die anderen Gerichtszweige ergänzt sowie um andere Funktionalitäten erweitert und zum Verfahren "eGericht" ausgebaut. Es werden Dokumente mit der Sozialgerichtsbarkeit, Verwaltungsgerichtsbarkeit, Finanzgerichtsbarkeit, Arbeitsgerichtsbarkeit und der ordentlichen Gerichtsbarkeit ausgetauscht.
Die Gerichte senden per EGVP einen XJustiz Datensatz, in dem auf beiliegende Dokumente referenziert wird. Neben dem XJustiz Datensatz enthält die EGVP Nachricht die referenzierten Dokumente. So können sämtliche PDF Dateien sicher zwischen Gerichten und der Deutschen Rentenversicherung versandt werden.