Deutsche Rentenversicherung

Renten Service

Aufgaben des Renten Service

Die nach § 119 Sozialgesetzbuch VI definierten Aufgaben der Deutschen Post AG im Rentenzahlverfahren werden durch den Renten Service der Deutschen Post AG wahrgenommen.

Übermittlung von Personendaten durch die Meldebehörden

Seit 02.11.2009 übermitteln die Meldebehörden Änderungen von Personendaten nach der 2. Bundesmeldedatenübermittlungsverordnung (BMeldDÜV) maschinell an die Datenstelle der Rentenversicherung (DSRV). Aufgrund der Erweiterung des § 5 der 2. BMeldDÜV werden seit 01.11.2012 auch das Datum der Eheschließung bzw. der Begründung einer Lebenspartnerschaft sowie bei Sterbemeldungen um die persönlichen Daten des hinterbliebenen Ehe- bzw. Lebenspartners übermittelt.

Um unberechtigt weitergezahlte Hinterbliebenenrenten zu vermeiden, erfolgt seit dem 01.11.2020 die Übermittlung des Datums der Eheschließung sowie die Übertragung von Namensänderungen an den Renten Service der Deutschen Post AG. Dies ist durch eine Ergänzung des § 101a SGB X im Rahmen des 7. SGB IV-Änderungsgesetzes ermöglicht worden. Der Renten Service der Deutschen Post AG prüft in diesen Fällen, ob eine Rentenzahlung vorliegt, die wegen der Eheschließung einzustellen ist bzw. aktualisiert bei Namensänderungen die persönlichen Daten.