Deutsche Rentenversicherung

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Das Verfahren sPAD

Allgemeine Informationen

Innerhalb des Verfahrens sPAD werden Daten im Rahmen des über- und zwischenstaatlichen Rechts zwischen den Trägern der Deutschen Rentenversicherung, der DSRV und ihren ausländischen Partnerinstitutionen ausgetauscht.

Zur Durchführung der Einkommensanrechnung nach § 97 SGB VI und zur Anrechnung von ausländischen Renten nach § 31 Abs. 1 FRG sowie zur Durchführung des Beschlusses Nr. 105 der EG-Verwaltungskommission i. V. m. Art. 50 VO (EG) Nr. 1408/71 bzw. Fälle unter Anwendung der Ziffer 19 DÖSVA sollen technische Verfahren mittels elektronischer Datenübermittlung (unter Verwendung eines EU-Datensatzes zur Durchführung des Beschlusses Nr. 105 der EG-Verwaltungskommission) realisiert werden. Gleiches gilt für den Sterbedatenabgleich.

Von der DSRV wird als technisches Verfahren zur elektronischen Datenübermittlung die „sichere Plattform für den elektronischen Austausch von Daten“ (sPAD) bereitgestellt. Hierbei handelt es sich um eine zentrale Plattform für den Datenaustausch zwischen den Trägern der Deutschen Rentenversicherung und internationalen Sozialversicherungsträgern.

Auf die sPAD-Plattform kann mittels einer Web-Anwendung und einem Webservice zugegriffen werden. Außerdem besteht die Möglichkeit, bereits auf dem Dateisystem innerhalb der DSRV befindliche Daten in der sPAD-Plattform mittels eines Programms bereitzustellen. Zudem wurde eine Routine implementiert, die eine Gesamtanfragedatei bestimmter ausländischer Sozialversicherungsträger anhand des Stammsatzes bei der DSRV jeweils auf die zuständigen Träger der Deutschen Rentenversicherung aufteilt. Zusätzlich werden auch Daten aus dem Verfahren Sterbedatenabgleich über die sPAD-Plattform zwischen internationalen Sozialversicherungsträgern und der Deutschen Post AG Renten Service ausgetauscht.