Allgemeine Informationen
Mit Etablierung der Aufenthalts- und Arbeitsfreizügigkeit wurde es den Bürger*innen der Europäischen Union ermöglicht, in jedem Mitgliedsstaat einen Wohnsitz zu etablieren und/oder eine Beschäftigung aufzunehmen. In den europäischen Ländern ist mit dem Wohnsitz oder der Ausübung einer Beschäftigung ein Anspruch auf Sozialleistungen verbunden. Demnach kann es sein, dass eine Person in mehr als einem Land einen Anspruch auf Sozialleistung geltend machen kann.
Um den Verwaltungsaufwand für die Versicherten und zwischen den verschiedenen Sozialleistungsträgern zu minimieren, hat die Deutsche Rentenversicherung (DRV) das Europäische Online-Auskunftsverfahren (EOA) etabliert. Das EOA bietet den Sozialleistungsträgern der europäischen Sozialversicherungsträger die Möglichkeit, über eine webbasierte Anwendung die Versicherungsverläufe und Rentenhöhen von Versicherten abzufragen.
Ziel ist es, dem ausländischen Rentenversicherungsträger die Möglichkeit einzuräumen, sofort die von ihm benötigten Daten anzufordern und online zu erhalten, ohne dass die Einschaltung von Beschäftigten bei einem Träger der Deutschen Rentenversicherung notwendig wird. Rechtliche Grundlage bildet hierfür ein zwischen dem ausländischen Sozialversicherungsträger und der Deutschen Rentenversicherung geschlossener Rahmenvertrag auf Grundlage staatlichen und zwischenstaatlichen Rechts.
Grundsätzlich besteht das Gesamtverfahren aus zwei Teilen, die zum einen bei der DSRV und zum anderen beim aktuell kontoführenden Träger der Deutschen Rentenversicherung ablaufen. So wird ein Anfragedatensatz von der DSRV aufgrund einer Anfrage von einem berechtigten ausländischen Rentenversicherungsträger erzeugt und an den aktuellen deutschen Kontoführer weitergeleitet. Dort wird ein Antwortdatensatz erstellt und an die DSRV zurückgemeldet. Hier erfolgt die Aufarbeitung des Antwortdatensatzes, der dann dem ausländischen Sozialleistungsträger zur Verfügung gestellt wird.