Deutsche Rentenversicherung

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Die A1-Datei

Allgemeine Informationen

Bei der Datenstelle der Rentenversicherung (DSRV) wird aufgrund des gesetzlichen Auftrags gemäß § 150 Abs. 3 SGB VI seit 2005 die sog. A1-Datei geführt: In ihr werden die Daten aller Entsendebescheinigungen (sog. A1-Formulare) gespeichert, bei denen die deutschen Rechtsvorschriften keine Anwendung finden. Diese Bescheinigungen werden auf der Grundlage von europäischen Rechtsvorschriften in den Ländern der Europäischen Union (EU), eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EFTA-Staaten) sowie des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland für Personen ausgestellt, die eine zeitlich befristete Tätigkeit in mindestens einem anderen Mitgliedstaat ausüben. Während dieser Zeit bleiben diese Personen (bei Erfüllung bestimmter Bedingungen) weiter im Entsendeland sozialversicherungspflichtig.

Für Entsendungen werden seit dem 01.05.2010 auf Grundlage der Verordnung (EG) 883/2004 in Verbindung mit der Durchführungsverordnung (EG) 987/2009 so genannte A1-Bescheinigungen ausgestellt. Dabei regelt § 150 Abs. 3 Sechstes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VI) hauptsächlich, welche Daten in der zentralen Datei bei der DSRV gespeichert werden dürfen. Im Anschluss beschreibt § 150 Abs. 5 SGB VI die Einrichtung des automatisierten Abrufverfahrens für bestimmte Prüfbehörden sowie den automatisierten Datenexport an die Urlaubs- und Lohnausgleichskasse der Bauwirtschaft (SOKA-Bau).

Übermittlungswege

Mit der Einführung von EESSI (Electronic Exchange of Social Security Information) ist der Austausch der Entsendebescheinigungen im gesamten europäischen Raum auf elektronischem Weg verpflichtend. Seit dem 01.08.2019 können zwischen den Partnerstaaten Entsendebescheinigungen mittels EESSI elektronisch ausgetauscht werden. Somit gehen aktuell monatlich über 100.000 Bescheinigungen auf diesem Weg bei der DSRV ein und werden vollautomatisch in der A1-Datei gespeichert.

Zahlen und Nutzung

Die A1-Datei wächst zur Zeit um etwa 1 Mio. Bescheinigungen pro Jahr. Obwohl aus Gründen des Datenschutzes Bescheinigungen nach 5 Jahren wieder aus der A1-Datei gelöscht werden müssen, enthält sie aktuell ca. 3,1 Mio. Bescheinigungen (Stand: September 2023).

Genutzt wird die A1-Datei vor allem für die Aufdeckung von Missbrauchsfällen im Entsendeverfahren und zur Bekämpfung von Schwarzarbeit. Über eine web-basierte Suchanwendung können knapp 20.000 Mitarbeiter*innen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit, der Prüfdienste der gesetzlichen Unfallversicherung sowie die Betriebsprüfer*innen der DRV auf diese Daten zugreifen. So finden jedes Jahr über 45.000 Suchanfragen durch die Mitarbeiter*innen der Prüfbehörden statt.