Deutsche Rentenversicherung

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Das Sozialhilfedatenabgleichsverfahren ist der automatisierte Datenabgleich nach § 118 Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII). Aufgrund der Ermächtigung in § 120 SGB XII wurde die Sozialhilfedatenabgleichsverordnung (SozhiDAV) in der Fassung vom 20.02.2018 (Inkrafttreten 01.01.2019) erlassen.


Informationen zu rechtlichen Grundlagen, Verfahren sowie zu den Ansprechpartner*innen stehen Ihnen auf diesen Seiten zur Verfügung.