Das Wohngelddatenabgleichsverfahren ist der automatisierte Datenabgleich nach § 33 Wohngeldgesetz (WoGG). Aufgrund der Ermächtigung in § 38 WoGG wurde die Wohngeldverordnung (WoGV) in der aktuellen Fassung vom 30.11.2019 erlassen.
Informationen zu rechtlichen Grundlagen, zum Datenabgleichsverfahren sowie zu den Ansprechpartner*innen stehen Ihnen auf diesen Seiten zur Verfügung.