Seit 1. Januar 2013 haben die Gerichtsvollzieher nach der Zivilprozessordnung (ZPO) und dem Sozialgesetzbuch (SGB) die Möglichkeit, von dritter Seite Informationen über die Vermögensverhältnisse von Schuldnern zu erhalten, damit sie Forderungen erfolgreich eintreiben können.
Unter gesetzlich normierten Voraussetzungen sind die Gerichtsvollzieher unter anderem befugt, Auskünfte bei den Trägern der gesetzlichen Rentenversicherung einzuholen. Auf Grundlage dieser Informationen kann der Gläubiger dann öfter erfolgreich vollstrecken, zum Beispiel durch eine Pfändung von Lohn des Schuldners durch das Vollstreckungsgericht.
Die Datenstelle der Rentenversicherung (DSRV) bietet mit dem Verfahren eGVZ seit 2014 die Möglichkeit, die derzeitige Anschrift des Schuldners oder Namen, Vornamen oder Firma und Anschriften der derzeitigen Arbeitgeber des Betroffenen elektronisch anzufragen. Auskunft, Zwischennachrichten, Fehlemeldungen und Rechnungen werden elektronisch an die Gerichtsvollzieher übermittelt. Die Antwort erfolgt in der Regel noch am selben Tag.
Im Jahr 2020 wurden so über 385.000 elektronische Anfragen bearbeitet.
Das Papierverfahren wurde zum 01.07.2020 vollständig abgeschafft.