Deutsche Rentenversicherung

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Teilnahme am Verfahren "eSolution"

Wer kann mitmachen?

Zur Nutzung des Verfahrens "eSolution" sind zum Beispiel folgende Organisationen berechtigt:

  • Krankenkassen
  • Bundesagentur für Arbeit
  • Berufsgenossenschaften / Unfallkassen
  • zugelassene kommunale Träger (Optionskommunen)
  • Minijobzentrale.

Damit sich Benutzer am Verfahren "eSolution" anmelden und die entsprechenden Fachdienste nutzen können, muss mit der jeweiligen Organisation eine Vereinbarung mit der Deutschen Rentenversicherung abgeschlossen werden, die zur Nutzung berechtigt.

Hierzu muss sich die externe Stelle zunächst an die zuständige Stelle der Deutschen Rentenversicherung wenden. Dies kann per eMail unter

eSolution-Hotline@drv-bund.de

erfolgen.

Von dort wird dann die Versendung einer Nutzungsvereinbarung, der Leit- und Richtlinien und allgemeiner Informationen veranlasst.

Nachdem die von der Leitungsebene der jeweiligen Organisation unterzeichnete Nutzungsvereinbarung bei der Deutschen Rentenversicherung eingegangen ist, wird durch die zuständigen Mitarbeiter die Vollständigkeit und die Plausibilität der Daten geprüft.

Anschließend wird die externe Stelle in der Benutzerverwaltung NoVa angelegt. Das notwendige Browserzertifikat wird dem Administrator der teilnehmenden Organisation zur Verfügung gestellt. Danach erfolgt der Versand der Kennung sowie der Passwörter (Zugang und Zertifikat) in jeweils getrennten Briefen.

Die Benutzerverwaltung NoVa ist dezentral strukturiert. Von der Deutschen Rentenversicherung werden lediglich die Organisation sowie die verantwortlichen Administratoren angelegt. Diese übernehmen dann entsprechend der vorhandenen Organisationsstruktur die weitere Verwaltung, wie zum Beispiel das Anlegen von Unterorganisationen und Nutzern.

Die Nutzung des Verfahrens "eSolution" ist kostenlos.