Ein Schwerpunkt im Datenauschverfahren ist die Überwachung und Steuerung der Verfahren mit der Krankenversicherung, Unfallversicherung und der Bundesagentur für Arbeit.
Im Rahmen der Linienarbeit werden diese Verfahren regelmäßig fachlich analysiert und bewertet, realisiert, qualitätsgesichert und in die Produktion überführt.
Von den 18 Datenannahmestellen der Krankenkassen nimmt die DSRV alle Meldungen der Arbeitgeber für die gesetzliche Rentenversicherung im Meldeverfahren nach der Datenerfassungs- und –übermittlungsverordnung (DEÜV) entgegen, prüft sie, speichert die relevanten Informationen in der Basisdatei für die Steuerung der Betriebsprüfung und leitet die Meldungen an den zuständigen Rentenversicherungsträger oder auch an die weiteren Sozialversicherungsträger weiter.
Im Meldeverfahren nach der Datenerfassungs- und -übermittlungsverordnung (DEÜV) wird bereits seit 1999 ein gemeinsames Programm für die Plausibilitätsprüfung der eingehenden Datensätze in den Annahmestellen der Sozialversicherungsträger und bei den Arbeitgebernverwendet und in den Programmiersprachen C und Cobol zur Verfügung gestellt.
Anpassungen an die geänderten Rahmenbedingungen (z.B. Gesetzesvorgaben) erfolgen in zwei Releases. Das sogenannte Kernprüfprogramm wird kostenlos durch die DSRV für die gesamte Sozialversicherung und für alle Arbeitgeber zur Verfügung gestellt. Durch den Einsatz eines gemeinsamen Programmes wird eine einheitliche Prüfung auf Basis der festgelegten Inhalte sichergestellt. Einheitlich Qualitätsstandards der Meldungen und damit der Datenbestände bei den Sozialversicherungsträgern sind gewährleistet. Die Fehlerquote im Arbeitgebermeldeverfahren liegt heute weit unter einem Prozent.