Deutsche Rentenversicherung

rvBEA - Bescheinigungen Elektronisch Anfordern

Aktuelles

20.03.2025: Erinnerung - Ab dem 31.03.2026 wird es nur noch eine einheitlichen Schnittstelle der Kommunikationsserver der DRV Bund und der GKV nach § 96 SGB IV geben

Seit dem 01.07.2022 steht Ihnen für die Übersendung Ihrer Arbeitgeberdaten zusätzlich zu den bekannten Eingängen die neue einheitliche eXTra-Schnittstelle unter Verwendung von SOAP und eXTra-Version 1.5 zur Verfügung. Eine detailliertere Beschreibung der neuen Schnittstelle findet sich hier.
Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass der derzeit noch parallel verfügbare Eingangskanal über die REST-Schnittstelle (mit der eXTra-Version 1.4) am 31.03.2026 abgeschaltet wird. Ab diesem Zeitpunkt können Arbeitgeberdaten nur noch über die neuen einheitliche eXTra-Schnittstelle (mit der eXTra-Version 1.5) angeliefert werden. Wir bitten Sie, hierfür alle Vorkehrungen zu treffen.

Neue Version ab 01.01.2025

Ab dem 01.01.2025 ist die neue Version rvBEA 3.0.0 gültig. Bereits vor Start der neuen Version steht diese zum Testen für Sie über den gewohnten Weg zur Verfügung.

PUEG: Neue Website Online

Hier finden Sie aktuelle Informationen und Dokumentationen zum Datenaustauschverfahren DaBPV /PUEG.

rvBEA: Aktualisierung der Grundsätze nach § 108 und 108a SGB IV (gültig ab 1.1.2025)

Die Gemeinsamen Grundsätze für die elektronische Abfrage und Übermittlung von Entgeltbescheinigungsdaten nach § 108 Abs. 2 SGB IV (Anwendungsfälle ZUZA und LAKRV) und § 108a Abs. 2 SGB IV (Anwendungsfall BEEG) wurden angepasst und genehmigt.

Grundsätze, Schemata, Beispiel-XMLs sowie Datensatz- und Fehlerbeschreibungen für die Anwendungsfälle ZUZA, LAKRV und BEEG finden Sie unter Download/Services.

Allgemeine Informationen

rvBEA ist eine Abkürzung für Rentenversicherung Bescheinigungen elektronisch abfragen. Die Rentenversicherung bietet die Möglichkeit, dass Entgeltbescheinigungen von Arbeitgebernüber die Lohnsoftware anlassbezogen durch Träger oder andere Behörden abgerufen werden können. Die Anforderungen werden durch rvBEA auf dem Kommunkationsserver bereitgestellt und sind einmal wöchentlich abzuholen.

Muss ich rvBEA anbieten?

Seit dem 01.01.2022 ist die Teilnahme an rvBEA für alle Arbeitgeber verpflichtend. Alle zertifizierten Softwareanbieter müssen rvBEA unterstützen.

Warum rvBEA?

Durch rvBEA soll der elektronische Datenaustausch zwischen den Arbeitgebern und den Rentenversicherungsträgern verstärkt werden. Damit sollen auf beiden Seiten Verwaltungskosten eingespart werden. Außerdem erfolgt die Bereitstellung einer Möglichkeit zur sicheren, anlassbezogenen Anforderung und Übermittlung von Entgeltdaten zwischen Rentenversicherungsträgern und Arbeitgebern (Vermeidung von Medienbrüchen) unter Nutzung einer gemeinsamen Schnittstelle im Kontext der Entgeltbescheinigung.

Wer nutzt rvBEA?

  • Arbeitgeber
  • Rentenversicherungsträger (ZUZA)
  • Elterngeldstellen (BEEG)

Wie funktioniert rvBEA?

Der Datenaustausch bei rvBEA erfolgt per XML-Datei über den eXTra-Standard. Dies gilt für alle Teilverfahren. Lediglich der verfahrensspezifische Sendungs-Body wird dem Verfahren entsprechend angepasst. Dabei geht die Kommunikation immer vom Lohnabrechnungssystem aus. Durch Senden eines Request an die hinterlegte URL des eXTra-Servers der DSRV werden entweder Daten angefordert oder gesendet.

Umgesetzte Bescheinigungen

LAKRV: "Entgeltbescheinigungen Landwirtschaftliche Alterskasse"

Die Entgeltbescheinigungsabfrage der Landwirtschaftlichen Alterskasse (SVLFG)  dient zum einen der  Abfrage von Einkommen für die Anrechnung bei Hinterbliebenenrenten und zum anderen der Hinzuverdienstprüfung bei Renten wegen Erwerbsminderung. Die Abfrage erfolgt ausschließlich für Rentenbeziehende der Landwirtschaftlichen Alterskasse.

ZUZA: „Befreiung von Zuzahlung in Hinblick auf den Erhalt von Rehabilitationsmaßnahmen“

Ein Arbeitnehmer, welcher eine gewisse Einkommensgrenze unterschreitet, wird von der Zuzahlung in Bezug auf Rehabilitationsleistungen ganz oder teilweise befreit. Die Zuzahlungsbefreiung wird durch die Rentenversicherung, unter Voraussetzung der Einwilligung des Betroffenen, geprüft, indem bereits abgerechnete Entgeltwerte elektronisch angefordert und vom Arbeitgeber elektronisch zurückgemeldet werden.

BEEG:  „Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz“

BEEG soll Eltern die Antragstellung in Bezug auf Elterngeld vereinfachen. Somit werden Daten, die bereits an anderer Stelle vorliegen, unter Voraussetzung der Einwilligung der Betroffenen, abgerufen bzw. an die zuständigen Behörden übermittelt.

Häufig gestellte Fragen

Arbeitgeber

Ab dem 01.01.2022 wird rvBEA FORMS verpflichtend. Ist ab diesem Zeitpunkt eine Registrierung erforderlich?

Eine Registrierung für FORMS ist außerhalb der Pilotverfahren nicht erforderlich. Hierbei ist zu beachten, dass:

- das Verfahren rvBEA Anwendungsfall "ZUZA" zum 01.01.2022 für alle Arbeitgeber verpflichtend wird.

- der Anwendungsfall "BEEG" zum 01.07.2022 für alle Arbeitgeber verpflichtend wird.

Gilt eine Registrierung vor dem 01.01.2022 fort?

Im Anwendungsfall "ZUZA" wird die Registrierung nach dem 31.12.2021 nicht mehr berücksichtigt. Die Anforderungen werden dann grundsätzlich digital zur Verfügung gestellt.

Wie erhalte ich eine Anforderung im Verfahren rvBEA?

Es ist nach §96 SGBIV verpflichtend einmal die Woche die Anforderungen vom Kommunikationsserver abzuholen und zu beantworten.

Besteht die Möglichkeit, übermittelte Entgeltdaten zu stornieren oder zu korrigieren?

Nein, nachträgliche Korrekturen/Stornierungen sind nicht zu übermitteln. Eine erneute Übermittlung der Abrechnungen erfolgt nur nach erneuter Aufforderung (DXAR) durch die anfordernde Stelle.

Ist es möglich, für einen Monat mehrere Abrechnungen zu übermitteln (Mehrfachabrechnung)?

Derzeit kann pro Monat nur eine Abrechnung korrekt verarbeitet werden. Annahme und Verarbeitung mehrerer Abrechnungen pro Monat sollen zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen.

Ist es möglich, für einen Monat sowohl Entgeltdaten als auch einen Hinderungsgrund zu übermitteln? (Bsp.: kein Entgelt ab 15. des Monats wegen unbezahltem Urlaub)

Nein, es können entweder ein Hinderungsgrund oder die Entgeltdaten für einen Monat übermittelt werden. Besonderheiten ergeben sich aus dem Widerspruch "Entgelt", SV-Tage, die entsprechend in der nachfolgenden Verabeitung der anfordernden Stelle interpretiert werden.

Softwareentwickler

Muss ich rvBEA anbieten?

Seit dem 01.01.2022 ist die Teilnahme an rvBEA für alle Arbeitgeber verpflichtend. Alle zertifizierten Softwareanbieter müssen rvBEA unterstützen.

Ist für das Verfahren rvBEA eine Modulabnahme erforderlich?

Ab dem 01.01.2022 ist das Verfahren rvBEA für Arbeitgeber verpflichtend und damit Bestandteil des Basismoduls und der Systemprüfung nach §95b SGB IV i.V.m. den Gemeinsamen Grundsätzen nach §22 DEÜV.

In welcher Form erfolgt der Datenaustausch?

Alle Datensätze sind im Format XML aufgebaut. Für rvBEA sind die Registrierung (DXRR), die Anforderung (DXAR) und die Bescheinigung (DXEB) relevant.

Wie kommuniziert die Rentenversicherung mit den Lohnabrechnungssystemen?

Die Datenstelle der Rentenversicherung (DSRV) stell auf deinem eXTra-Server Nachrichten zur Abholung bereit. Diese müssen Sie mittels SQL unter Zugrundelegung der in der Registrierung definierten Betriebsnummer abrufen. Details zum eXTra-Standard können der Homepage http://www.extra-standard.de/ entnommen werden.

Wie erfolgt eine Registrierung?

Eine Registrierung für FORMS ist außerhalb der Pilotverfahren nicht erforderlich. Hierbei ist zu beachten, dass:

-der Anwendungsfall „ZUZA“ zum 01.01.2022 für alle Arbeitgeber verpflichtend ist.

-der Anwendungsfall „BEEG“ zum 01.07.2022 für alle Arbeitgeber verpflichtend wird.

Wie müssen wir die Parameter für den eXTra-Server der Rentenversicherung befüllen?

Attribut Profile = http://www.extra-standard.de/profile/rvBEA/1.0

Procedure = rvBEA

Datatype = http://www.extra-standard.de/datatypes/A1

Wie können wir das Verfahren rvBEA testen?

Für rvBEA steht ein automatisiertes Testverfahren zur Verfügung. Siehe Automatisierte_Testdaten

Weiterführende Informationen

rvBEA (ZUZA, LAKRV, BEEG)


Rechtliche Grundlage

NEU! GENEHMIGT rvBEA-GG ab 01.01.2025

Neu! GENEHMIGT BEEG-G ab 01.01.2025


Verfahrensdokumentation

NEU! rvBEA (ZUZA / BEEG / LAKRV): Datenfeld- und Fehlerbeschreibung ab 01.01.2025

Verfahrensbeschreibung rvBEA ab 01.01.2022

Beschreibung Werteliste_AG (ZUZA)

Verfahrensbeschreibung automatisierter Test

Schemata und XML-Beispiele

NEU! Schemata rvBEA (ZUZA / BEEG / LAKRV) ab 01.01.2025

NEU! Beispiel XML rvBEA (ZUZA / BEEG / LAKRV) ab 01.01.2025



Weiterführende Informationen


eXtra-Profil Komm-Server



Elterngeldstellen

Testinformationen für Elterngeldstellen

Weitere Fragen zum Verfahren rvBEA richten Sie bitte an folgenden E-Mail-Postkorb:

arbeitgeberkommunikation@drv-bund.de