Deutsche Rentenversicherung

SOFO - Sofortmeldungen

Zur Verbesserung der Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung wurde zum 1. Januar 2009 für Arbeitgeber, die bestimmten Wirtschaftsbereichen zuzuordnen sind, die Pflicht zur Abgabe einer Sofortmeldung im Sozialversicherungsrecht zusätzlich zur Meldepflicht nach § 28a Absatz 1 SGB IV (Meldegrund 10) eingeführt (§ 28a Absatz 4 SGB IV).

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Sollte Ihr Problem durch obenstehende Informationen nicht beantwortet worden sein, bitten wir Sie ein Störungsticket zu erstellen und möglichst genau Ihr Problem zu beschreiben. Bitte geben Sie im Feld Verfahren „Sofortmeldungen“ ein.

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