Deutsche Rentenversicherung

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Zollverwaltung

Unterstützung der Behörden der Zollverwaltung

Bei der Bekämpfung der illegalen Beschäftigung und Schwarzarbeit unterstützen sich die Behörden der Zollverwaltung und die Träger der Rentenversicherung gegenseitig. Sie sind Zusammenarbeitsbehörden im Sinne des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes (SchwarzArbG).

Eine effektive und effiziente Zusammenarbeit setzt einen intensiven Informations- und Datenaustausch voraus. Um Synergieeffekte, z. B. durch die gemeinsame Vorbereitung, Durchführung und Auswertung von Verfahren erzielen zu können, setzen sich die Zusammenarbeitsbehörden gegenseitig so früh wie möglich und ständig über Planungen und Fortschritte ihrer Prüfungs- und Ermittlungsmaßnahmen bzw. Verfahren in Kenntnis.

Zentrale Verfahren

Bei der Datenstelle der Rentenversicherung (DSRV) wurde für die Zollverwaltung, hier die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) ein automatisiertes Abrufverfahren eingerichtet.

Elektronischer Datenaustausch

Die FKS und die Rentenversicherungsträger haben das behördenübergreifende Verfahren „Erhebungshilfe FKS“ entwickelt, mit dem die Ermittlungsergebnisse aus Verfahren der FKS im Wege einer elektronischen Datenerfassung aufbereitet und auf einer gesicherte Datenverbindung (bidirektionaler Datenweg) zwischen FKS und Rentenversicherung zum Zwecke der Berechnung strafrechtlich relevanter Beitragsschäden zur Verfügung gestellt werden.

Über den bidirektionalen Datenweg erfolgt neben dem Versand der „Erhebungshilfe“ auch der übrige Datenaustausch zwischen der FKS und den Rentenversicherungsträgern.