Deutsche Rentenversicherung

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Elektronische Übermittlungsersuchen


Behörden können mit dem Verfahren "elektronische Übermittlungsersuchen" (eÜe) Personendaten bei der Deutschen Rentenversicherung erfragen.

Rund 200.000 solcher Anfragen erreichten die DSRV jedes Jahr auf dem Postweg. Die Erfassung und die Beantwortung der Anfragen erfolgt seit 2015 effizienter und papierlos.

Anfangs war das Verfahren nur für Städte und Gemeinden, die aufgrund einer öffentlich-rechtlichen Forderung im Sinne des § 74a Abs. 1 SGB X die aktuelle Adresse oder den aktuellen Arbeitgeber ermitteln möchten, eingerichtet.

Mitte 2016 erfolgte eine Erweiterung der Anwendung auf Anfragen nach dem aktuellen Arbeitgeber oder der aktuellen Anschrift zur Erfüllung einer sozialen Aufgabe im Sinne des § 69 SGB X (z.B. die Suche nach einem möglicherweise unterhaltspflichtigen Elternteil).

Seit Anfang 2017 können nun auch Amtsbeistandschaften, Amtspflegschaften und Amtsvormundschaften Anfragen im Sinne des § 74 SGB X zur aktuellen Anschrift elektronisch gestellt werden.

Die DSRV hat ein Internetportal entwickelt, das diese Anfragen elektronisch entgegennehmen und beantworten kann. Kosten und Bearbeitungszeiten können auf beiden Seiten eingespart werden. Das Portal erfasst durch ein Formular den

  • Grund der Anfrage,
  • die personenbezogenen Suchdaten und
  • die Art der gewünschten Informationen (z. B. aktuelle Anschrift oder Arbeitgeber).

Diese Anfragedaten werden zusammen mit den Daten des Absenders an die DSRV übermittelt. Soweit die Anfrage zu einem Versicherten der DRV beantwortet werden kann, werden die gewünschten Informationen nach einer Prüfung durch die Sachbearbeitung elektronisch zurückgemeldet. Soweit eine Antwort nicht möglich ist, erhält der Absender eine Fehlanzeige. Die beantworteten Anfragen stehen für 90 Tage zur Verfügung und werden anschließend aus Datenschutzgründen gelöscht.

Folgende Daten können – je nach Vorliegen der rechtlichen Voraussetzungen – zu einem Versicherten erfragt werden:

  • derzeitige Anschrift,
  • derzeitiger Arbeitgeber,
  • Geburtsort,
  • Versicherungsnummer,
  • Kontoführender Rentenversicherungsträger.

Für folgende Nutzerkreise ist das Verfahren eÜe nicht geeignet:

  • gesetzliche Krankenkassen
  • Bundesagentur für Arbeit
  • Optionskommunen
  • Berufsgenossenschaften/Unfallkassen
  • Minijobzentrale

Diese Behörden können bereits heute das Verfahren "eSolution" nutzen. Informationen dazu finden Sie hier:

eSolution

Registrierungsverfahren

Hier können Sie sich für das Verfahren als Administrator Ihrer Behörde registrieren lassen. Nutzen Sie hierfür bitte unsere Online-Ausfüllhilfe. Füllen Sie dort das Formular aus, drucken Sie am Ende die automatisch generierte PDF-Datei aus und lassen Sie das Dokument unbedingt durch den Behördenleiter unterschreiben sowie mit Dienstsiegel versehen. Senden Sie uns den unterschriebenen Antrag auf dem Postweg zu.

Zum Registrierungsportal

Alle Administratoren sowie allen künftigen Nutzer, die von Administratoren zugelassen werden, müssen die Leit- und Richtlinien akzeptieren. Diese finden Sie hier.

Ob Ihre Organisation zum berechtigten Teilnehmerkreis gehört, erfahren Sie hier.

Nach erfolgreicher Registrierung werden dem Administrator Benutzername, Passwort und ein Browserzertifikat zur Verfügung gestellt. Mit diesen Daten kann er sich über das zentrale "eLogin" anmelden und die Nutzer der Organisation anlegen.

Anmeldung

Die angelegten Nutzer erhalten durch den Administrator

  • die Internetadresse,
  • den Benutzernamen,
  • das Passwort und
  • das Browserzertifikat.

Mit diesen Daten kann sich der Nutzer über das zentrale "eLogin" für die Anwendung "elektronische Übermittlungsersuchen" anmelden und die Anfragedaten übermitteln.

Anmeldung eLogin

Bitte beachten Sie: Eine Anmeldung funktioniert nur, wenn Sie ein gültiges Browserzertifikat der DSRV installiert haben. Dieses erhalten Sie über den für diese Anwendung zuständigen Administrator.