Aktuelles
Zum 01.02.2022 wurde der XRechnung-Standard durch die KoSIT aktualisiert. Auf Grund dieser Umstellung können Rechnungen, welche unter Nutzung des vorherigen Standards, generiert wurden nicht mehr entgegengenommen werden. Rechnungen die noch den alten Standard verwenden laufen daher auf einen "BT-24" Fehler. Zur Fehlerbehebung können Sie entweder Ihr Rechnungs XML anpassen, oder sich an Ihren Softwarehersteller wenden.
Genauere Informationen finden Sie unter: https://www.xoev.de/xrechnung-16828
Rechtliche Grundlage
Am 27. November 2018 trat die eRechnungs-Verordnung (E-Rech-VO) des Bundes in Kraft. § 11 E-Rech-VO regelt, dass ab dem 27. November 2019 alle Bundesbehörden (somit auch die Deutsche Rentenversicherung Bund und die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See) zur Annahme elektronischer Rechnungen, unter Verwendung des Standards XRechnung nach § 4 Abs. 1 E-Rech-VO verpflichtet sind. Für Landesbehörden (Regionalträger) und Kommunen gilt gemäß EU-Richtlinie eine Frist bis zum 18. April 2020.
Ab November 2019 pilotiert die Deutsche Rentenversicherung das neue Verfahren. Die Rentenversicherungsträger werden sich ab 2020 mit ihren Rechnungsstellern in Verbindung setzen.
Rechnungstypen und Übertragungswege
Es können sowohl betriebswirtschaftliche Rechnungen [BW] (beispielsweise Lieferantenrechnungen, Softwarelizenzen, Büromaterial) als auch sozialversicherungsrechtliche Rechnungen [RV] (beispielsweise Rechnungen für ambulante Reha-Maßnahmen) übermittelt werden.
Dazu stellt die Deutsche Rentenversicherung eine Web-Anwendung im Internet bereit, in welcher den Rechnungsstellern zwei Möglichkeiten für die Rechnungsübermittlung zur Verfügung stehen:
Über die Web-Erfassung können Rechnungen über ein Eingabeformular an die Deutsche Rentenversicherung übermittelt werden.
Mittels Upload können bereits fertige XML-Dateien im Standard XRechnung eingereicht werden.
Registrierung
Für die Übermittlung von elektronischen Rechnungen müssen sich die Rechnungssteller*innen registrieren. Die Registrierung ist kostenfrei. Das Antragsformular können Sie herunterladen und im Acrobat Reader ausfüllen.
Antragsformular eRechnung
Anmeldung
Die registrierten Anwender*innen erhalten
- eine Benutzerkennung und
- ein Startpasswort.
Mit diesen Zugangsdaten können sich die Rechnungssteller*innen über das zentrale "eLogin" für die Rechnungseinreichung anmelden.
Die Anmeldung für registrierte Nutzer erfolgt hier:
Web-Anwendung eRechnung
Leitweg-ID
Die Leitweg-ID dient der eindeutigen Adressierung an den Auftraggeber. Die Rechnungen werden von der DSRV auf formelle Richtigkeit geprüft und anschließend über die Leitweg-ID dem gewünschten Auftraggeber bereitgestellt.
Die Leitweg-ID muss den Rechnungsteller*innen durch den Rentenversicherungsträger bekanntgegeben werden und ist zwingend in jeder Rechnung anzugeben. Durch die Leitweg-ID wird die jeweilige Rechnung [RV] oder [BW] an die jeweilige Fachabteilung des gewünschten Rentenversicherungsträgers übermittelt.
Weitergehende Informationen
Umfrageergebnisse
Aufgrund des Piloteinsatzes der neuen Webanwendung „eRechnung“ im Zuge der Verordnung über die elektronische Rechnungsstellung im öffentlichen Auftragswesen des Bundes (ERechV) hat die Deutsche Rentenversicherung bei ihren Rechnungsstellern eine Umfrage gemacht.
Antworten zu häufig gestellten Fragen (FAQ) finden Sie hier.