Aktuelles
Achtung: keine medizinischen Daten als Anhang zulässig
Hiermit informieren wir Sie darüber, dass ab sofort keine schützenswerten medizinischen Daten (Befunde, Diagnosen, Gutachten etc.) der eRechnung als Anhang beigefügt werden dürfen. Ein entsprechender Hinweis wird ab diesem Zeitpunkt im Webportal angezeigt.
Bitte reichen Sie solche Informationen auf dem gesonderten Weg über https://www.deutsche-rentenversicherung.de/eantrag-S8003 ein und geben unter Bemerkungen die Rechnungsnummer sowie das Datum der Rechnungseinreichung an.
Wartungsarbeiten am 06.12. und 07.12.2024
Bitte beachten Sie, dass die Webanwendung eRechnung von Freitag, 06.12.2024, 12:00 Uhr bis Samstag, 07.12.2024, ca 17:00 Uhr aufgrund von Wartungsarbeiten nicht erreichbar sein wird.
Neue Version XRechnung Standard 3.0
Zum 01.02.2024 wurde der XRechnung-Standard durch die KoSIT aktualisiert. Ab diesem Zeitpunkt werden die Felder Geschäftsprozess (BT-23), Elektronische Adresse Verkäufer (BT-34) und Elektronische Adresse Käufer (BT-49) als Pflichtfelder im XRechnung Datensatz erwartet. Die Änderungen in der neuen Version 3.0. betreffen lediglich den Upload für Rechnungen mit Sozialversicherungsbezug (RV-Rechnungen) sowie betriebswirtschaftlichen Bezug (BW-Rechnungen).
Bis zum 01.02.2025 ist es weiterhin möglich, eRechnungen mit den XRechnung-Standard Versionen 2.0 bis 2.3 einzureichen. Nach diesem Zeitpunkt werden nur noch eRechnungen mit den XRechnung-Standard Versionen ab 3.0 angenommen.
Multi-Upload in Produktion
Ab sofort können Sie bis zu 5 Rechnungen mit sozialversicherungsrechtlichen Bezug auswählen, hochladen und einreichen. Bei Nutzung der Vorabprüfung wird Ihnen nach Abschluss eine kurze Information der Prüfungsergebnisse zu jeder hochgeladenen Rechnung angezeigt. Zusätzlich werden Ihnen bei fehlerhaften Rechnungen detailierte Informationen sortiert nach den hochgeladenen Rechnungen in der oberen Hälfte angezeigt. Sofern Sie die Vorabprüfung nicht nutzen, werden Sie nach Einreichung wie gewohnt zum Reiter "Eingereichte Rechnungen" weitergeleitet und erhalten eine kurze Information der Prüfungsergebnisse in der oberen Hälfte. Detailierte Informationen zu fehlerhaften Rechnungen können Sie wie gewohnt in der PDF-Datei einsehen.
Zusätzlich wurde ein Bug behoben, der bei Nutzung der Vorlagenfunktion und Bearbeitung von zwischengespeicherten Rechnungen die aktuellen Daten des Rechnungsstellers nicht automatisch übernommen hat
Aktualisierung XRechnung Standard
Zum 01.08.2023 wurde der XRechnung-Standard durch die KoSIT aktualisiert. eRechnungen in der Version 2.3 werden ab diesem Zeitpunkt bei Angabe der Lastschrift auf die Pflichtfelder Mandatsreferenz (BT-89), Gläubiger-ID (BT-90) und IBAN (BT-91) geprüft. Bei Verwendung der Neueingabe hat es durch den Versionswechsel keine Änderungen geben, da die genannten Felder bereits in der vorherigen Version bei Angabe der Lastschrift zu befüllen waren. Die Änderungen an der Prüfung haben daher einzig bei Nutzung des Uploads Auswirkungen. Auswirkungen auf die Einreichung von sozialversicherungsrechtlichen Rechnungen hat der Versionswechsel nicht. Zudem ist es weiterhin möglich, eRechnungen mit der XRechnung-Standard Version 2.0 bis 2.2 einzureichen.
Zusätzlich wurde noch ein Bug behoben, der Anhänge mit den Endungen .PDF abgewiesen hat. Es ist seit dem 01.08.2023 möglich, Anhänge mit den Endungen .pdf, .PDF und .Pdf hochzuladen.
Zur Fehlerbehebung können Sie entweder Ihr Rechnungs XML anpassen, oder sich an Ihren Softwarehersteller wenden.
Genauere Informationen finden Sie unter: https://www.xoev.de/xrechnung-16828
Rechtliche Grundlage
Am 27. November 2018 trat die eRechnungs-Verordnung (E-Rech-VO) des Bundes in Kraft. § 11 E-Rech-VO regelt, dass ab dem 27. November 2019 alle Bundesbehörden (somit auch die Deutsche Rentenversicherung Bund und die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See) zur Annahme elektronischer Rechnungen, unter Verwendung des Standards XRechnung nach § 4 Abs. 1 E-Rech-VO verpflichtet sind. Für Landesbehörden (Regionalträger) und Kommunen gilt gemäß EU-Richtlinie eine Frist bis zum 18. April 2020.
Ab November 2019 pilotiert die Deutsche Rentenversicherung das neue Verfahren. Die Rentenversicherungsträger werden sich ab 2020 mit ihren Rechnungsstellern in Verbindung setzen.
Rechnungstypen und Übertragungswege
Es können sowohl betriebswirtschaftliche Rechnungen [BW] (beispielsweise Lieferantenrechnungen, Softwarelizenzen, Büromaterial) als auch sozialversicherungsrechtliche Rechnungen [RV] (beispielsweise Rechnungen für ambulante Reha-Maßnahmen) übermittelt werden.
Dazu stellt die Deutsche Rentenversicherung eine Web-Anwendung im Internet bereit, in welcher den Rechnungsstellern zwei Möglichkeiten für die Rechnungsübermittlung zur Verfügung stehen:
Über die Web-Erfassung können Rechnungen über ein Eingabeformular an die Deutsche Rentenversicherung übermittelt werden.
Mittels Upload können bereits fertige XML-Dateien im Standard XRechnung eingereicht werden.
Registrierung
Für die Übermittlung von elektronischen Rechnungen müssen sich die Rechnungssteller*innen registrieren. Die Registrierung ist kostenfrei. Das Antragsformular können Sie herunterladen und im Acrobat Reader ausfüllen.
Antragsformular eRechnung
Anmeldung
Die registrierten Anwender*innen erhalten
- eine Benutzerkennung und
- ein Startpasswort.
Mit diesen Zugangsdaten können sich die Rechnungssteller*innen über das zentrale "eLogin" für die Rechnungseinreichung anmelden.
Die Anmeldung für registrierte Nutzer erfolgt hier:
Web-Anwendung eRechnung
Leitweg-ID
Die Leitweg-ID dient der eindeutigen Adressierung an den Auftraggeber. Die Rechnungen werden von der DSRV auf formelle Richtigkeit geprüft und anschließend über die Leitweg-ID dem gewünschten Auftraggeber bereitgestellt.
Die Leitweg-ID muss den Rechnungsteller*innen durch den Rentenversicherungsträger bekanntgegeben werden und ist zwingend in jeder Rechnung anzugeben. Durch die Leitweg-ID wird die jeweilige Rechnung [RV] oder [BW] an die jeweilige Fachabteilung des gewünschten Rentenversicherungsträgers übermittelt.
Weitergehende Informationen
Umfrageergebnisse
Aufgrund des Piloteinsatzes der neuen Webanwendung „eRechnung“ im Zuge der Verordnung über die elektronische Rechnungsstellung im öffentlichen Auftragswesen des Bundes (ERechV) hat die Deutsche Rentenversicherung bei ihren Rechnungsstellern eine Umfrage gemacht.
Antworten zu häufig gestellten Fragen (FAQ) finden Sie hier.